Firmenwagen mit Eigenanteil und geldwerten Vorteil

2 Antworten

Entschuldige bitte, aber denkst Du, dass nur wegen der geänderten Summen, die steuerliche Beurteilung eine völlig andere ist?

http://www.finanzfrage.net/frage/steuerberechnung-beim-dienstwagen-fuer-private-nutzung-geldwerter-vorteil-vs-eigenbeteiligung#answer834785

derfragende 
Fragesteller
 06.07.2014, 18:09

wieso geänderte Summen.

Im 1.Fall mindert sich der geldwerte Vorteil um den Eigenanteil. Das Netto ist höher. Im 2.Fall ist das Netto geringer, weil der geldwerte Vorteil nicht gemindert wird.

Welche Betrachtungsweise ist die richtige?

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derfragende 
Fragesteller
 06.07.2014, 18:16

@wfwbinder

der Beitrag ist ähnlich. Die Beispielberechnungen (Fall1 und 2) sind jedoch andere. Daher ersuche ich eine Antowort erneut.

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Tina34  06.07.2014, 19:04
@derfragende

Nenne doch bitte mal die Richtline / gesetzliche Grundlage das Fall ein zulässig ist?!?!?

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wfwbinder  06.07.2014, 22:02
@derfragende

Es bleibt die gleiche Problematik.

  1. Du fährst ein Dienstfahrzeug.

  2. Du darfst es privat nutzen.

  3. Der Wert nach der 1 % Regelung ist 500,- Euro.

  4. Du sollst Dich mit 300,- Euro daran beteiligen.

  5. verbleibender Geldwerter Vorteil = 200,- Bruttogehalt damit 4.200,-

  6. Bei den Nettoabzügen werden die 200,- abgezogen. Es ist die günstigste Regelung

  7. Fahrten zur Arbeit berücksichtigt?

Nettogehalt bei St.-Kl. I und 4.000,- brutto = 2.396,42 Euro.

Mit 200,- geldwerter Vorteil = 2.098,39

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Meine Erfahrung ist auch, dass sich Firmenwagen oft gar nicht rentieren, wenn man daran denkt, dass man den Wagen ja schließlich nur geliehen bekommt. Anders kann es durchaus bei Spritpauschalen sein.