Muss Witwe Unterhaltvorschuss für Kind ihres verstorbenen Ehemannes zurück zahlen?
Mein Sohn ist kürzlich verstorben.
Er war unterhaltspflichtig für ein Kind aus einer früheren Beziehung.
Es ist durch Unterhaltsvorschuss eine Summe in Höhe von 6000 Euro offen, die er dem Land Berlin zurück zahlen muss.
Meine Schwiegertochter hat zwei leibliche Kinder mit meinem verstorbenen Sohn.
Frage: Muss meine verwitwete Schwiegertochter nun diese Summe bezahlen?
Vielen Dank!
4 Antworten
Eine Witwe übernimmt nicht nur positives Erbe - sprich Vermögen, sondern auch die Schulden des Erblassers.
Nur der "Voreheliche" Sohn des Erblassers übernimmt auch entsprechend seinem Erbanteil Schulden .
Und auch die Bestattungskosten schmälern den Erbteil der Erbengemeinschaft.
Wer erbt, erbt auch die Schulden. Wenn sie also Alleinerbin ist, dann hat sie auch seine Schulden geerbt und muss diese begleichen. Wenn sie das nicht will, muss sie das Erbe ausschlagen, am besten auch für die Kinder gleich mit.
Das Kind bekommt einen Pflichtteil/Erbanteil wenn was da ist. Wenn die Erben verzichten gibt es nichts zu bezahlen.
Es wird nicht nur Vermögen vererbt, zum Erbe gehören auch die Verbindlichkeiten/Schulden!