Muss Witwe Unterhaltvorschuss für Kind ihres verstorbenen Ehemannes zurück zahlen?

4 Antworten

Eine Witwe übernimmt nicht nur positives Erbe - sprich Vermögen, sondern auch die Schulden des Erblassers.

Nur der "Voreheliche" Sohn des Erblassers übernimmt auch entsprechend seinem Erbanteil Schulden .

Und auch die Bestattungskosten schmälern den Erbteil der Erbengemeinschaft.

Wer erbt, erbt auch die Schulden. Wenn sie also Alleinerbin ist, dann hat sie auch seine Schulden geerbt und muss diese begleichen. Wenn sie das nicht will, muss sie das Erbe ausschlagen, am besten auch für die Kinder gleich mit.

Das Kind bekommt einen Pflichtteil/Erbanteil wenn was da ist. Wenn die Erben verzichten gibt es nichts zu bezahlen.

Es wird nicht nur Vermögen vererbt, zum Erbe gehören auch die Verbindlichkeiten/Schulden!