Oma stirbt.... Ihr Sohn stirbt 4 Wochen nsch ihr.... erbt Schwiegertochter?

4 Antworten

Es sind zwei Erbfälle.

Die Oma stirbt, wenn das Testament nichts anderes ergibt, werden deren beide Söhne zu gleichen Teilen erben. § 1924 BGB.

Das heißt, auch wenn das Erbe beim Tod des einen Sohnes noch nicht verteilt war, so hat er doch die Hälfte geerbt.

Sein Vermögen, zu dem auch das gehört, was er von der Mutter geerbt hat, geht dann an seine gesetzlichen Erben, falls er nicht ein abweichendes Testament gemacht hat.

Gesetzliche Erbfolge:

Ehefrau 1/4 gem. § 1371 BGB + 1/4 gem. § 1931 BGB

Kind 1/2 gem § 1924 BGB.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auch wenn das Testament ( der Großmutter zum Zeitpunkt des Todes des Sohnes ) noch nicht eröffnet wurde, so ist/war er doch Erbe. Und nachdem dieser erst nach der Großmutter verstarb, tritt dessen Ehefrau nun sein ! Erbe - und damit auch den Erbteil aus dem großmütterlichen Nachlass an. Und die Tochter ( des verstorbenen Sohnes ) erbt aus dem Erbteil des Vaters. Und dabei kommt es darauf an, wie der Güterstand der Eltern war und ob u.U. ein Testament vorlag.

Der Erbteil des verstorben Sohnes geht an dessen Erben. Ohne Testament also zu gleichen Teilen an die Ehefrau und die Kinder des Sohnes.

Das Gut rinnt wie das Blut - die Schwiegertochter ist nicht blutsverwandt - sie erbt nicht.

nicht von ihrem verstorbenen Mann ?

Ist das neu ?

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