Muss Miterbe Miete zahlen?

2 Antworten

Jeder Miterbe kann verlangen, dass die anderen eine ordnungsgemäße Verwaltung vornehmen. Das würde ich in deinem Fall verneinen. Schließlich ist der Vater selbst zum größten Teil Miterbe. Er muss daher mit Sicherheit keine Miete zahlen.

Das Gesetz hält sich in diesem Fall erst einmal zurück und es liegt an den Erben sich über die Nutzung selbst zu einigen. Einstimmigkeit ist hier gefordert. Siehe hier:

"Sind sich die Miterben über die Verwaltung des Nachlasses nicht einig, entscheidet die Stimmenmehrheit darüber, ob eine Maßnahme durchgeführt wird oder nicht (vgl. § 2038 Abs. 2 BGB i.V.m. § 745 BGB). Allerdings ist der Beschluss für die überstimmten Erben nur bindend, wenn die Maßnahme, über die abgestimmt wurde, zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich ist. "

Aber das Risiko droht von einer ganz anderen Seite, nämlich dass der unverstandene Sohn die Auflösung der Erbengemeinschaft fordert. Daher wäre es überlegenswert, ob der Vater ncht doch einen geringen Betrag einer fiktiven Miete an diesen Sohn um des lieben Friedens Willen zahlt. Das wären bei 5 Miterben dann 1/12 der fiktiven Miete.

Guppy194  16.03.2012, 10:56

wirklich gute Antwort, dafür ein Daumen; nur mit dem 1/12 komme ich nicht ganz klar; müsste es nicht 1/10 sein, denn dem Ehemann stehen 5/10 zu und jedem der fünf Kinder ebenfalls 1/10. (Der Vater könnte für diese Nettigkeit eines seiner Söhne auch ein Testament errichten, bei dem er sein Erbe an die vier Söhne vererbt und somit den netten Sohn auf den Pflichtteil setzt. Evtl. überlegt er sich es dann nochmal mit seiner Forderung).

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EnnoBecker  16.03.2012, 11:20
@Guppy194

müsste es nicht 1/10 sein

Nein, sondern 1/2. Dem Vater gehört ja nur die Hälfte, die andere Hälfte wäre also zu vermieten oder unentgeltlich zu überlassen. An sich selber kann er nicht vermieten, also muss er den übrigen Erben die halbe Miete zahlen.

Abgesehen davon würde ich es genau so machen, wie du vorschlägst und den Sohn von der weiteren Erbfolge ausschließen. Natürlich muss der auch in Kenntnis gesetzt werden darüber.

Oder noch besser: ich würde diese Hälfte direkt den anderen vier Kindern schenken - unter Einräumung eines Wohnrechts. Dann schmilzt der Pflichtteilsergänzungsanspruch jedes Jahr um ein Zehntel und außerdem muss seine Haushälfte nach 10 Jahren nicht mehr eingesetzt werden, wenn er pflegebedürftig wird.

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Snooopy155  16.03.2012, 11:48
@Guppy194

Nur an der Hälfte des Objektes sind die Kinder als Erben zusammen mit dem Vater mit beteiligt ; also 5 Kinder + Vater = 6. So kommt das 1/12 zustande.

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Franzl0503  16.03.2012, 14:41
@EnnoBecker

Vorschlag: Miete zahlen: Beispiel: 60 qm x 10 € : 2 = 300 : 5 = 60 € mtl. Von dem Erb-Ausschluss würde ich den geldgierigen Abkömmling nicht informieren, schon deshalb nicht, um zu vermeiden, dass ihm deswegen noch weitere Schikanen einfallen.

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