Ich wohne mit meinen Sohn und Mann in einer BG er fängt an zu arbeiten und verdient 1500kriege ich dann noch Hartz4? übernimmt das Amt die Hälfte meine miete?
Ich wohne mit meinem Sohn und meinem Mann in einer BG unsere Miete ist 385 Euro warm er fängt an zu arbeiten und bekommt 1500 Euro bekomme ich dann trotzdem noch Hartz4 ? Und wird der Anteil meiner Miete übernommen? Wie sieht es bei meinem Sohn aus ? Wird sein Anteil der Miete weiterbezahlt ? Oder müssen wir die volle Miete zahlen ?
2 Antworten
Guten Morgen.
Wenn durch seinen Verdienst die gesamte Bedarfsgemeinschaft unterhalten werden kann (dazu fragst Du am besten das Jobcenter, ob das der Fall ist), dann wird das Jobcenter vermutlich auch Deine Teil der Miete nicht mehr übernehmen.
Bitte besprich das RECHTZEITIG mit Deinem Jobcenter bzw. Sachbearbeiter, ehe es dann zu unangenehmen Erfahrungen kommen würde.
Bis dahin, alle Gute.
Ihr seid dann ja immer noch eine BG. Wieviel ALG-II (plus evtl. Kindergeld) habt Ihr denn bisher erhalten?
Wenn er netto 1.500,-€ verdient, müßtet Ihr insgesamt so ungefähr 380,-€ mehr als vorher zur Verfügung haben. Die Differenz würde das jobcenter zahlen.
Wenn er netto 1.200,-€ verdient, wären es so 320,-€ mehr.
Es gilt weiterhin die vereinfachte Rechnung:
Bedarf der gesamten Familie (Regelsätze plus Warmmiete)
minus anrechenbares Einkommen
= Leistungsanspruch
Es wird aber nicht das gesamte Einkommen angerechnet, sondern die ersten Hundert Euro bleiben frei sowie 20% des darüber liegenden Lohns. Deshalb werdet Ihr auf jeden Fall mehr Geld zur Verfügung haben. Mal grob skizziert.
Oder benutze einen Rechner, das sind aber alles nur Anhaltspunkte erstmal.
Du hast Recht, wenn der Sohn anfängt zu arbeiten. Ich hatte es so verstanden, dass der Mann einen Job gefunden hat. Für Deine Interpretation der unklaren Frage kannst Du ja noch etwas zur Miete etc. schreiben...
ist schon ok .....
Die KdU beinhalten Mietanteil sowie den Anteil der Heizkosten...
Sollte der Sohn trotzdem in der gemeinsamen Wohnung bleiben sollen/ wollen, bilden alle eine Wohngemeinschaft.
Vom Amt wird gefordert, dass dann ein Untermietvertrag mit dem Sohn geschlossen werden muss. Die erwachsenen Kinder müssen dann die Kosten für die von ihnen allein und getrennt bewohnten Zimmer selbst übernehmen.
Der Fragesteller ist gut beraten, diese geänderten Wohnverhältnisse umgehend dem Jobcenter zu melden !
sorry, das stimmt so nicht !
Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen bestreiten können, fallen aus der BG heraus. Der Sohn wird sich lediglich anteilmäßig an den KdU beteiligen müssen.
Die 1500,-€ Einkommen sollten dem Sohnemann zum Lebensunterhalt ausreichen. 😉