Muss mein Partner mehr zahlen, weil wir nun zusammen leben?

3 Antworten

ERstmal den Sachverhalt sortieren.

1. DEin Partner hat ein Kind aus einer anderen Verbindung, für das er Untererhalt zahlen muss.

2. Du selbst bist alleinerziehende Mutter.

3. Ihr zieht nun zusammen.

4. Wenn ich das so richtig verstanden habe, dann vermindert sich doch seine Belastung aus der Miete, weil Du ihm ja vermutlich einen Teil der Miete erstatten wirst. Das könnte die Begründung sein, mit der man den höheren Unterhalt fordert.

5. Was überhaupt nicht im Sachverhalt steht ist, von wem ist das Schreiben? Vom Anwalt der EX Deines Freundes? Vom Familiengericht? ist es schon eine Festlegung, oder nur eine Ankündigung? Rechtsbehelfsbelehrung?

Lona698 
Fragesteller
 15.07.2015, 20:39

ja mein Partner hat eine fast 15 Jährige Tochter und wir wohnen nun seit April zusammen, ich selber habe einen fast 15 jährigen Sohn.  Die Ex meines Patners hat ständig das sie Geld braucht für Schulbücher, Freizeitfahrten u.s.w. jetzt fiel ihr ein das wir ja zusammen wohnen. und heute das schreiben von ihrem Anwalt das er alles offen legen soll. 

Was mich noch stört ist sie heiratet jetzt im August und meint Wir sollen seine Tochter immer (jedes 2te WE) abholen da sie nicht einsieht sich auf halber strecke zu treffen, (Sie ist vor 4 wochen 51km weg gezogen) dabei hat mein Partner zur zeit keinen Führerschein und ich habe auch nicht immer Zeit. dann heisst es Er hätte kein Interesse für seine Tochter.

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wfwbinder  15.07.2015, 23:06
@Lona698

Dann antwortet dem Anwalt, dass sich das Einkommen nicht geändert hat (muss natürlich stimmen) udn damit ist der Fall erledigt.

Das mit "auf halber Strecke treffen" ist so eine Sache. Zwar ist sie weggezogen, aber Dein Freund will sein Umgangsrecht. Das er im Moment keinen Führerschein hat, ist nicht die Schuld seiner Exfreundin.

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Er war NICHT mit Ihr verheiratet und er Zahlt den Unterhalt von 334 €

Es besteht für Deinen Partner nur eine Unterhaltspflicht auf Basis seines Einkommens. Die Tatsache, daß er mit Dir in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, ändert nichts an der Höhe dieses geschuldeten Unterhalts - sowohl für Kindesunterhalt, als auch für nachehelichen Ehegattenunterhalt.

Woran allerdings die eheähnliche Gemeinschaft etwas ändert, ist der Selbstbehalt, d.h. die Untergrenze dessen, was Deinem Partner auf jeden Fall vom Einkommen bleibt. Durch die Ersparnis im gemeinsamen Haushalt hat er somit mehr Einkommen verfügbar und wenn er bisher argumentierte, daß er zu wenig Einkommen hätte, um vollen Unterhalt zu zahlen, kann sich dies jetzt ändern. Der Selbstbehalt kann bis zu 10% gekürzt werden.

Wenn Du allerdings selbst nur sehr geringes Einkommen für Dich und Deine Tochter hast, so daß Ihr erst durch die Haushaltsgemeinschaft überhaupt auf staatliche Hilfen verzichten und gemeinsam auskommen könnt, ist kein Vorteil argumentierbar. Somit verringert sich auch der Selbstbehalt nicht. Das ist Frage einer Einzelfallprüfung. Dein Partner soll den Anwalt/die Anwältin vom Scheidungsprozess kontaktieren und das klären lassen. Es gibt ein OLG-Rechenblatt, mit dem dies bestimmt werden kann.

Eine Zusammenfassung findest Du auch hier: http://www.scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt/reduzierung-des-selbstbehalts/index.php