lebe in einer eheaehnlichenGemeinschaft, meinem Partner wurde nun der Zuschuss zur Rente gestrichen.Kann ich jetzt meinen Pfaendungsfreibetrag erhoehen?

3 Antworten

Was für Dich interessant ist, wäre § 33 a EStG.

Ob man mit der gleichen Begründung auch den Pfändungsfreibetrag erhöhen kann, ist mir nicht bekannt.

Nein, da Sie gesetzlich nicht verpflichtet sind für Ihren Partner aufzukommen. Moralische Verpflichtungen werden vom Gericht nicht anerkannt. Aber Sie können es versuchen beim AG einzureichen. Dann entscheidet das AG darüber.

Nein. Es besteht keine gesetzliche Unterhaltspflicht. Dies ist aber Voraussetzung für eine P-Konto-Freibetragserhöhung, § 850k Abs, 2 Ziff. 1 a) ZPO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite bei einer Bank in der Rechtsabteilung