Bestattungskosten in einer eheähnlichen Gemeinschaft

1 Antwort

Auch wenn es Dir nicht gefällt, die Lebenspartnerin kann alle Deine Ansinnen von sich weisen. Das hast Du aber auch schon auf Deine erste Frage erfahren.

Ihr könnt nur mit Ihr reden und und an ihr Gewissen appellieren dass es nicht im Sinne des jetzt schwerkranken Vaters ist, dass sie sich aus seinem Leben zurückzieht und ihn wie einen Aussätzigen abschiebt.