Bestattungskosten in einer eheähnlichen Gemeinschaft
Hallo, wenn der Vater stirbt und dieser seit 25 Jahren mit einer Frau fest liiert zusammen wohnt und lebt, muss sie sich an den Bestattungskosten beteiligen? Im Bremischen Gesetz zum Leichenwesen steht, die Bestattung müssen Angehörige ODER die Lebenpartner einer eheähnlichen Gemeinschaft organisieren. Wenn die Kinder eigentlich von Seiten des Vaters und seiner Partnerin keinen Kontakt zum Vater haben, die Lebenspartnerin aber jetzt plötzlich nichts mehr planen und zahlen möchte, kann man die Bestattungskosten dann dennoch durch die Kinder und die Lebenspartnerin teilen oder nur der Partnerin aufbürden? Wie ist das, wenn ein Kind Hartz 4 erhält. Muss dann das andere Kind die Kosten alleine tragen? Danke!
1 Antwort
Auch wenn es Dir nicht gefällt, die Lebenspartnerin kann alle Deine Ansinnen von sich weisen. Das hast Du aber auch schon auf Deine erste Frage erfahren.
Ihr könnt nur mit Ihr reden und und an ihr Gewissen appellieren dass es nicht im Sinne des jetzt schwerkranken Vaters ist, dass sie sich aus seinem Leben zurückzieht und ihn wie einen Aussätzigen abschiebt.