Ex-Freund kann wenig Kindes-Unterhalt zahlen, Unterhaltsvorschuß ginge, muß er den zurückzahlen?

3 Antworten

Fürs Auto zahlen aber nicht für das Kind. Das ist eine schon sehr merkwürdige Einstellung und da wird der Erzeuger eine böse Überraschung erleben. Soweit Unterhaltsansprüche bestanden haben gehen diese mit Zahlung durch das Jugendamt an die Behörde über:

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschussgesetz

Man soll nicht hoffen, dass die Akten dann in irgendeinem Behördenkeller verschimmeln. Im Gegenteil muß der Erzeuger davon ausgehen, dass der Unterhalt geltend gemacht wird und zwar absolut rigoros. Mir ist ein Fall bekannt in dem der Erzeuger durch Kontopfändung vonseiten des Jugendamtes selber in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war.

Da kriegt er ja Schulden zusammen und das jede Menge

Genau so ist es. Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt Dir das, was Dein Freund zu wenig leistet.

Diese Summe wird addiert und zwar so lange, bis sich Dein Freund in einer finanziell besseren Lage befindet, um dann den aufgelaufenden Betrag in Raten zurück zu zahlen. Dabei ist das Jugendamt sehr rigoros, denn wer soll sonst für Euer Kind aufkommen, wenn nicht der eigene Vater?

Ja, er muss in jedem Fall zahlen, aber das Kind hat nur einen begrenzten Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss (höchstens 72 Monate und bis zum 12. Lebensjahr). Sollte das Kind keinen Anspruch mehr haben, kann die Kindsmutter den (auch anteiligen, fehlenden) Unterhalt per Anwalt einfordern und ihn ggf. anzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.