Kindergeldanspruch wenn man mal in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat?

1 Antwort

Da kennt sich Dein Vater scheinbar auch nicht gut aus. Die Frage stellt sich, was genau die eheähnliche Gemeinschaft war ? Prinzipiell besteht die Fürsorge- und Unterhaltspflicht der Eltern lt. BGB bis mindestens 18 oder bis Du ein eigenständiges Leben beginnst. Zum einen gilt dafür der Zeitpunkt, wo DU eine abgeschlossene Berufsausbildung (Ausbildung, Studium etc.) vorweisen kannst und demzufolge rechtlich ins Leben entlassen werden kannst und Dein Leben selbst in die Hand nimmst. Zum anderen gilt auch, wenn Du durch eine Ehe bzw. (je nach Ausgestaltung) eine Lebensgemeinschaft ein eigenes Leben anfängst, weil diese darauf ausgelegt ist, das Leben miteinander zu teilen und ab sofort für einander zu sorgen. Habt ihr eine solche Gemeinschaft geschlossen (siehe meine Frage oben), habt Ihr die gegenseitige Fürsorgepflicht übernommen, steht also für Eure Versorgung ein. Daher fragt die Kasse nicht Deine Eltern, sondern Deinen Lebenspartner. So ist das eben, wenn man sich in einer Form amtlich bindet :-) Alles dazu findet sich in BGB ab § 1601.