Muss ich die Maklerprovision bzw courtage bezahlen?

2 Antworten

Wo ist denn das Problem, wenn du insgesamt nicht mehr zahlen muss, als vereinbart? Warum hast du die Vereinbarung unterschrieben, wenn du so vehement keine Provision zahlen willst?

Die Vereinbarung dürfte in jedem Fall bindend sein. Ansonsten gilt vorrangig das, was im notariellen Kaufvertrag steht.

Im Zweifelsfall wird man immer das Bezahlen, wofür man eine Unterschrift geleistet hat, aber in vielen Fällen ist das hineinrechnen einer Maklercourtage auch verboten. Wenn es sich bei Dir um einen solchen Fall handelt, handelt der Makler gesetzeswidrig. Dann mußt Du auch den Maklervertrag nicht erfüllen!