Ich muss mein Elternhaus verkaufen, da es nach dem Tod meiner Eltern, für mich zu groß ist.
Und da man nicht weiß, welche Kosten noch auf einem zu kommen.
Da ist so etwas ja nicht ständig mache. bin ich da etwas unsicher.
Ich wohne selbst in dem Haus, habe aber noch nicht das richtige für mich gefunden.
Die Maklerin sagt:" Das ist kein Problem, wir können einen Käufer auch etwas hinhalten." Das mag ja sein, aber was ist ,wenn ich wirklich nicht das passende finde. Ich möchte ja nicht auf der Straße stehen.
Und dazu habe ich jetzt einen Schriftsatz im Maklervertrag gefunden, welcher mir nicht ganz klar ist.
Der lautet:" Sollte der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit, seine Verkaufsabsicht aufgeben,(ohne das der Makler einen geeigneten Kaufinterressenten nachweisen kann) verpflichtet sich der Auftraggeber , den Makler , die nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben haben."
Natürlich verstehe ich den Inhalt, ich will meine Verkaufsabsicht ja auch nicht aufgeben, aber ich frage mich, wenn der Makler jetzt einen Käufer hat, ich aber noch nicht unterschreiben will und der Käufer springt wieder ab, weil es ihm zu lange dauert, muss ich dann auch einen Aufwendungsersatz bezahlen, wenn kein zweiter Käufer auftaucht?
Etwas kompliziert, aber man hantiert ja nicht alle Tage mit größeren Summen herum.