Wie oft muss ich als Mieter Besichtigungen zulassen? Muss ich diese auch an Wochenenden zulassen? Darf ich dem Vermieter dabei den Zutritt verwehren?

3 Antworten

Relativ einfach - Samstag ist ein ganz normaler Werktag, und der Vermieter kann in Absprache mit Dir z.B. bei Verkauf des Objektes bzw. nach Deiner Kündigung mehrfach Termine zur Besichtigung anberaumen. Und in diesem Zusammenhang kannst Du dem Vermieter den Zutritt zur Wohnung nicht verweigern.

Wenn Du dem Vermieter den Zutritt zwecks Besichtigung verweigerst, machst Du dich ggfls. schadensersatzpflichtig!

Der Vermieter muss die Termine aber auch rechtzeitig ankündigen (7 Tage vorher) und hat auch auf Dich Rücksicht zu nehmen. Anstelle rumzustreiten/Krieg zu führen, gebe den Vermieter Tage mit "realistischen" Uhrzeiten vor. Und nicht nur Termine ab 19 Uhr!