Gastherme im Bad?

2 Antworten

Es fehlt der Bezug zu diesem Forum. Trotz der fehlenden fachlich notwendigen Angaben versuche ich mal die möglichen Ursachen einzugrenzen. Du sprichst von einem Lüfter im Bad. Dieser ist nur erlaubt wenn es sich entweder um eine Brennwerttherme handelt oder wenn eine Verriegelung verbaut wurde, die beim Betrieb der Therme den Lüfter abschaltet. Ansonsten werden die Brenngase beim laufenden Lüfter in den Innenraum gezogen. Zusätzlich sollten in der Badezimmertüre in diesem Fall auch noch ausreichend Öffnungen vorhanden sein. Hier wird Dir aber Dein Kaminkehrer Auskunft geben, ob alle Bedingungen zum Betrieb der Therme eingehalten werden. Da es sich bisher um keinen kalten Winter handelt spielen Taupunkt und andere Effekte hier eigentlich keine Rolle.

Der Tipp mit dem Kaminkehrer ist sehr gut, denn das verschafft der Mieterin Sicherheit. Eine Gastherme in einem fensterlosen Badezimmer ist nicht zwingend ein Renovierungsfall.

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@Maerz2019

Wenn die Betriebsgenehmigung für die Gastherme erloschen sein sollte, dann ist dafür der Vermieter zuständig; ebenso wenn es sich um einen technischen Defekt handelt. der Fragesteller wäre nur zuständig, wenn seine Nutzungsweise zu diesem Dilemma führt.

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Meine Frage wäre, ob der Vermieter für die Renovierung aufkommen müsste.