Neuer Vermieter verbietet Welpen?

4 Antworten

Hallo,

bleib gelassen....... Mieter, die schon vor dem Wechsel ihre Tiere hatten, dürfen sie behalten, insbesondere wenn ein Verbot der Tierhaltung nicht explizit im (alten) Mietvertrag vermerkt ist.

Google mal nach: * Tierhaltung nach Vermieter Wechsel *........ um dem neuen Vermieter mit rechtlichen Argumenten entgegnen zu können.

Wenn du im Januar sowieso ausziehst musst du dir da gar keinen Stress machen. Selbst eine fristlose Kündigung muss man erstmal durchsetzen. Und das klappt nie im Leben vor Januar 2022.

Außerdem stellt sich erstmal die Frage ob die Klausel im Mietvertrag gültig ist. Dann inwiefern eine Zustimmung durch den alten Vermieter vorliegt der er dann nicht mehr zurück nehmen kann... Ich halte schon die Rechtslage für zweifelhaft und eine Klärung durch Gerichte würde Monate oder Jahre dauern.

Ich würde versuchen vom Akten Vermieter eine Bestätigung zu bekommen dass er euch den Hund erlaubt habt. Und sonst erstmal abwarten. Die Chance dass der Vermieter hat nichts unternimmt wenn er weiß dass ihr sowieso ausziehst ist vermutlich relativ groß.

"sein Haus...sein Recht"

das ist leider richtig...eigentlich müsste er Euch das schriftlich mitteilen mit Fristsetzung...wieviel Tage weiss ich jetzt nicht....

Ich denke eher, dh ihr schreibt ja, das noch mehr vorgefallen ist, das er das Haus da freihaben will...moderisieren und neu...teurer vermieten, jedenfalls würde ich das an seiner Stelle machen...ich denke mal, nach 11 Jahren sind die Mietquadratmeterpreise bei Euch bestimmt gestiegen, ist jetzt nur ne Vermutung, kannst du aber auf der Bauamtseite deiner Stadt nachsehen...nach Baujahr des Hauses...wie ihr da preislich liegt, er darf danach die Miete max alle 3 Jahre um 10% erhöhen...das ist ihm wohl zuwenig. Das ist nur eine Vermutung, aber wenn das so kurzfristig da passiert, gehe ich davon aus, er will Euch bzw die anderen da raushaben.

Der will halt das maximale da rausholen, kann man ihm nicht verübeln. Solange er nur mündlich was macht, habt ihr Zeit...wenn er schriftlich eine Änderung des Mietvertrages ankündigt...bleibt Euch da wohl keine Wahl...

ich würde sagen, ihr müsst da abwägen... was Euch wichtiger ist, der Hund oder nicht...

Wetten, wenn der Hund weg ist...sucht er neue Gründe.

Auf jedenfall hat er das Hausrecht, und kann diese Duldung der Vorvermieterin ändern....

Geht halt nicht gegen Euch...ist halt finanziell begründet....

Wieso - Euch liegt doch die Genehmigung des Vorbesitzers vor .

Also kann er jetzt nicht aus dem Lameng heraus die Hundehaltung widerrufen.

Wenn Ihr ehedem vorhabt Richtung Jahreswechsel umzuziehen teilt ihm dies mit und gleichzeitig, dass ihr bis dahin Euren Hund behalten werdet.

https://www.test.de/Hunde-in-Mietwohnung-Vermieter-darf-Hundehaltung-nur-mit-Grund-ablehnen-5505289-0/

Hunde in Mietwohnung Vermieter darf Hundehaltung nur mit Grund ablehnen. Ein Vermieter muss das Halten eines Hundes in einer Mietwohnung erlauben, wenn er keine konkreten Gründe dagegen nennen kann. ... Das gilt zumindest, wenn die Wohnung groß genug ist und der Hund nicht einer gefährlichen Rasse angehört.