Mieter ignoriert Vermieter?

3 Antworten

Was denn nun, Mietverlängerung oder Wohnung verlassen? Handelt es sich um einen befristeten Mietvertrag n. § 575 I BGB, endet er zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Ein Mieter hat dabei grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Fortsetzung des Mietvertrages.

Da lässt man ihn schriftlich per Einwurfeinschreiben wissen: "... der mit Vertrag vom (Datum) geschlossene Zeitmietvertrag über die Wohnung (DG re.) endet am (Datum).
Nach § 546 I BGB sind sie verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses in vertragsgemäßem Zustand, mithin geräumt, besenrein (und ggf. renoviert) zurückzugeben.
Als Termin schlage ich daher den (Datum nächster Werktag nach Mietende) um 10 Uhr vor und bitte um Terminbestätigung.
Andernfalls gehe ich davon aus, dass sie mir mit Vertragsende stillschweigend Besitz an der Mietsache verschafft haben und der Entsorgung etwaig zurückgelassener wertloser Gegenstände zustimmen. Dem entgegenstehende Feststellungen sind hier fristwahrend schriftlich geltend zu machen."

Hkskjd 
Fragesteller
 11.11.2019, 08:52

Es handelt sich um einen befristeten Mietvertrag

Sollte er nach Ablauf des Vertrages immer noch nicht reagieren, kann ich dann die Wohnung betreten? Er hat in der Wohnung nur ein paar Monate gewohnt und ist dort nicht gemeldet. Oder sollte ich gleich einen Anwalt einschalten?

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Snooopy155  11.11.2019, 12:28
@Hkskjd

Du kannst natürlich nicht sofort die Wohnung betreten. Du mußt zumindest ihm beispielsweise wie imager 76 vorgeschlagen hat ein Schreiben zukommen lassen, nach Ablauf der dort gestetzten Frist ist dann der Zugang möglich.

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imager761  12.11.2019, 06:15
@Hkskjd

Wie in dem Entwurf formuliert, ist von einer stillscheigenden Rückgabe der Mietsache nur dann auszugehen, wenn er der nicht wiederspricht.

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Da hast Du wohl die Pechkarte gezogen.

Der offizielle Weg geht über Anwalt und Räumungsklage, denke ich.

Ob der Mieter nun schon weiter gezogen ist, oder sich noch in der Wohnung befindet, wirst Du ja auch kaum feststellen können. Das würde aber auch nichts ändern, Du hast keinen Zugang und kannst nicht neu vermieten.

Schmeiss ihn raus.

tellerchen  11.11.2019, 15:04

tztztz das ist Hausfriedensbruch...merke erst denken ...dann schreiben...

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correct  11.11.2019, 15:21
@tellerchen

So, wo steht, dass er die Wohnung betreten soll?

Wir sind hier auf Finanzfrage - und da weiss man, wie "Rausschmeissen" geht,

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