Muss der Miteigentümer im Sterbensfalls des anderen Miteigentümers Miete an die Erben zahlen?

4 Antworten

Der Erbe tritt in den Rechtszustand ein den ihm der Erblasser hinterlassen hat.

Ein Mietvertrag bestand nicht. Schon deshalb kann kein Anspruch auf Mietzahlung bestehen.

Ob man Nutzungsentschädigung verlangen kann hängt von der Lage der Dinge ab.

Konkret bedeutet das, dass man auch berücksichtigen muss, was der Lebensgefährte für das Haus aufwendet, zum Beispiel Gartenpflege betreibt, Reparaturen ausführt oder bezahlt.

Der Anspruch ist wesentlich schwieriger zu berechnen als eine Miete.

Am besten nehmt Ihr anwaltliche Hilfe in Anspruch zur Berechnung etwaiger Ansprüche.

Noch besser wäre allerdings, auf baldige Auseinandersetzung zu drängen, notfalls per Teilungsversteigerung.

Wenn es kein eingetragenes Wohnrecht gibt, könnt ihr eine entsprechende Miete fordern..ob ihr das macht, welche Übergangszeit ihr ihm evtl einräumt etc, das ist dann alleine eure Entscheidung.

Wichtig wäre sicherlich zu überlegen was längerfristig mit der Immobilie passieren soll. Ob er euch eure Anteile abkauft, ob er euch Miete bezahlt, oder ob ihr verkaufen wollt

AMdSC 
Fragesteller
 05.07.2023, 15:29

Danke für deine Antwort. Soweit wir wissen, gibt's keine Eintragung zum Wohnrecht. Der Miteigentümer hat den Wunsch geäußert, das Haus schnell verkaufen zu wollen. Vorerst will er aber im Haus bleiben. Hinzu kommt es, dass wir noch nicht das Erbe antreten können...dauert sicher noch ein paar Monate. Aber es ist gut zu wissen, dass wir eine Miete durchaus verlangen könnten. 😀

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Um es mal freundlich auszudrücken, ich verstehe eine solche Haltung nicht.

Die Mutter ist verstorben und Ihr könnt Euch nun freuen darauf, bald den hälftigen Verkaufserlös zu erhalten.

Der hinterbliebene Lebensgefährte betrauert den Verlust und muss auch angesichts des geplanten Hausverkaufs sein ganzes Leben umkrempeln.

Nun sehen die Erben ein paar hundert Euro, die sie verlangen könnten. Das würde ich im Leben nicht tun, wäre aber sicher im Sinne der verstorbenen Mutter?

Schubert610  05.07.2023, 15:59

Danke das du es geschrieben hast, ich finde das Verhalten der Kinder im Moment mehr als Empathielos.

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AMdSC 
Fragesteller
 05.07.2023, 16:03

Lieber Andri, wenn es bei dem Lebensgefährten um einen lieben und netten Menschen gehandelt hätte, der auch meine Mutter respektiert und geliebt hätte, hättest du vollkommen Recht. Und Miete zu verlangen wäre, das Letzte was ich täte. Dem ist aber nicht so. Die Lebensumstände meine Mutter wollte ich nicht gerade in diesem Forum besprechen. Sondern lediglich die Möglichkeiten erfragen, ob so was rechtlich möglich wäre. Ob wir es auch tun werden oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Es kann in jedem Fall nicht schaden, sich entsprechend zu informieren.

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Wenn die Mutter ihm kein Wohnrecht eingeräumt hat und Ihr eine Nutzungsentschädigung haben wollt, dann könnt ihr die einfordern. MÜSSEN muss man nix.

AMdSC 
Fragesteller
 05.07.2023, 15:02

Wissen wir nicht. Schriftlich gibt es jedenfalls nichts. Unsere Mutter verstarb etwas unerwartet.

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