Hausverkauf durch Testamentsvollstrecker ohne Miteigentümer?

3 Antworten

Selbstverständlich nicht. Warum sollten mit dem tod des einen Eigentümers die Rechte des anderen Eigentümers wegfallen.

Stimmt der nicht zu, bleibt dir der Weg einer Teilungsversteigerung.

Du kannst nur über den Teil des Erbes verfügen, für den Du zur Vollstreckung eingesetzt wurdest.

Sorry, sinnbefreite Frage!

Natürlich darfst Du nicht ohne Zustimmung fremdes Eigentum verkaufen!

Über diese 25% hast Du NULL zu entscheiden, denn diese sind vom Erbe/Nachlass nicht betroffen!

PS:

Frage doch den Eigentümer dieser 25%, ob dieser nicht die 75% kaufen möchte!

Ansonsten bleibt Dir nur noch die Teilungsversteigerung, was aber in der Regel mit Verlusten verbunden ist