miteigentümer schwester auszahlen

2 Antworten

Was da beabsichtigt ist, ist ein Verkauf und am Notar führt kein Weg vorbei.

Die Angaben zum Haus sind so unergiebig, dass man keine Bewertung vornehmen kann. Beauftragt einen Sachverständigen mit der Bewertung. Der rechnet Euch dann auch den Wert des Wohnrechts aus.

welche angaben würden eine ferndiagnose zulassen?

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Ein Notar wird benötigt, anders finden keine Grundbucheintragungen statt. Zur Berechnung des Auszahlungswertes an Deine Schwester sollte man ein aktuelles Wertgutachten erstellen, darin ist ein Instandhaltungsstau berücksichtigt. Von diesem Wert wird dann der Wert des Wohnrechtes abgezogen und die Restsumme dann durch 2 geteilt. Abzüglich der hälftigen Notarkosten wäre dies der Auszahlungswert an Deine Schwester.