Sozialamt Schenkung Haus Miteigentümer?

1 Antwort

Ja, natürlich dürfen die das. Schenkungen sind innerhalb von 10 Jahren rückgängig zu machen. Allerdings natürlich nur bezüglich der Schenkung und nicht bzgl. des Anteils, der den Kindern bereits vorher gehörte.

Nachträglich Miete, die die Mutter für ihr eigenes Haus schuldig wäre? Nein.

Allerdings müsst Ihr wohl nicht real die ganzen Vorgänge rückgängig machen. Es würde wohl reichen, wenn Ihr Kinder der Mutter entsprechende Ausgleichszahlungen zukommen lasst, aus denen entsprechend die Heimkosten und persönlicher Bedarf (ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen) getragen werden. Also entweder den Gegenwert der Schenkung auf ein Konto der Mutter überweisen und davon die Heimkosten und persönlichen Bedarf begleichen, oder durch anteilige monatliche Zahlungen bis der Wert der Schenkung erreicht ist.