Hallo zusammen,
ich habe in 2015 zwei nebeneinanderliegende Flurstücke erworben. Auf dem einen Flurstück stand ein vermietetes Haus, das andere habe ich selbst genutzt, um in 2017 mein EFH darauf zu bauen. Seit 2016 habe ich das hintere Drittel des vermieteten Grundstücks dem Mieter zur Selbstnutzung abgenommen (schriftlich bestätigt) und die Miete im Gegenzug abgesenkt. Ich habe also mein Grundstück und den hinteren Teil des Nachbargrundstücks als "L" selbst genutzt.
In 2019 wurde das gesamte Grundstück nebenan veräußert. Bei der Feststellung der Besteuerung nach § 23 EStG habe ich dem Finanzamt gegenüber angeführt, dass ich 1/3 des Nachbargrundstücks aus der Besteuerung heraus rechne, da ich dieses selbst genutzt habe. Das Finanzamt folgt dieser Einschätzung nicht und führt nun an, dass ich je Flurstück ein Nutzung durch Gebäude hätte herstellen müssen, um dieses argumentiert zu bekommen. Eine Selbstnutzung als "L" von meinem Grundstück aus wird nicht anerkannt. Leider gibt es hierzu scheinbar keine Präzedenzfälle.
Da die Wertsteigerung enorm war, hätte ich gerne einmal eure Einschätzung dazu.
Danke und viele Grüße