Grundstücksteilung: Kann ich den Verkauf in der Steuererklärung geltend machen?
Hallo zusammen, hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Ich habe 2015 ein Grundstück gekauft, dessen Hälfte ich nun selbst bebaue (eigengenutzt). Die andere Hälfte verkaufe ich ohne Gewinn (d.h. zum Einkaufspreis) an einen Verwandten.
Kann ich somit die Hälfte der im letzten Jahr angefallenen Nebenkosten (Notar, Grunderwerbssteuer, etc). bei der Steuererklärung geltend machen?
Falls ja - wie ist hier vorzugehen, da ich ja die Steuererklärung für 2015 bereits abgegeben habe? Wird dies dann in der Erklärung von 2016 geltend gemacht?
Viele Grüße
2 Antworten
Egal bei welcher Einkunftsart und bei welcher Gewinn-/Überschussermittlungsvorschrift: Die Aufwendungen für die Anschaffung des Grundstücks(teils) werden erst beim Verkauf angesetzt. Das heißt, in der Einkommensteuererkläung 2015 hat das nichts zu suchen.
- § 4 (1) Satz 1 EStG
- § 4 (3) Satz 4 EStG
- § 23 (3) Satz 1 EStG
Wenn Du zum exakt gleichen Preis verkaufst, dann gehen die Erwerbsnebenkosten für den verkauften Teil ins Leere, denn der Verlust aus dem Verkauf ist nicht abzugsfähig.
Oder meinst Du, Du verkaufst für die eigenen Erwerbskosten? Dann würde es genau aufgehen.
Die Erwerbskosten für den Teil, auf dem Du baust, erhöhen nur die Anschaffungskosten des Grundstücks. steuerlich abzugsfähig sind die nicht.
Na klar sind sie abzugsfähig. Sie werden von dem Verkaufserlös abgezogen und mindern so den Veräußerungserlös.
Sie sind nur dann nicht abzugsfähig, wenn die Veräußerung selbst nicht steuerverstrickt ist - aber das ist hier nicht der Fall.
Dass sie hier zu den Anschaffungskosten gehören, ist durch den alsbaldigen Verkauf nicht relevant.
Auch der Verlust aus Veräußerungsgeschäften (wenn es denn ein 23er ist), wird festgestellt und vorgetragen und später mit einem ebensolchen Gewinn verrechnet.