Wie hoch ist Steuer beim Grundstücksverkauf?

1 Antwort

Es fällt keine Steuer an.

Es gibt *klugscheißon* weder Kapital- noch Spekulationssteuer *klugscheißoff*. Es liegt kein Spekulationsgewinn vor, also keine Einkommensteuer. Es liegen auch keine Kapitalerträge vor, also keine Kapitalertragsteuer. Eine evtl. Schenkung liegt unter Freibetrag (falls die Oma nicht noch mehr schenkt), also keine Schenkungsteuer.

FeWa93 
Fragesteller
 27.12.2020, 09:22

Hallo

Vielen dank für die schnelle Antwort.

So ganz überzeugt bin ich leider noch nicht. Muss man denn nicht für jede Art des Einkommens Steuern bezahlen?

Da das Grundstück schon solang im Besitz ist, weiß keiner mehr die Anschaffungskosten, könnten diese geschätzt werden vom Finanzamt und kann daraus dann ein potentieller Gewinn auf das Grundstück mit dem jetzigen Verkaufspreis vorgerechnet werden worauf dann eben doch die Kapital-Ertrag oder Abgeltungssteuern anfallen?

Die Oma schenkt sonst nichts, außer das Recht, das ich das Grundstück kaufen darf und bebauen darf.

Danke und liebe Grüße

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LittleArrow  27.12.2020, 13:07
@FeWa93

Du musst Dir in diesem Fall diese einkommensteuertheoretischen Gedanken gar nicht mehr machen. Die Oma auch nicht.

Die Einkommensteuerbefreiung ergibt sich ganz klar aus § 23 Abs. 1 Ziff. 1 EStG (Einkommensteuergesetz).

Wenn Du zum Marktpreis kaufst, dann fällt auch keinen Schenkungsteuer an.

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FeWa93 
Fragesteller
 28.12.2020, 23:39
@LittleArrow

Hallo little arrow.

Danke für deine Antwort.

Wenn ich es richtig verstehe steht In  § 23 Abs. 1 Ziff. 1 EStG, dass es Einkommensteuer pflichtig wäre, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre vergangen sind.

Bedeutet das dann also, dass wenn mehr als 10 Jahre vergangen sind, das dann nichts anfällt.

Explizit konnte ich das nicht so draus lesen.

Hoffe ihr könnt mir nochmal unter die Arme greifen.

Mein Hauptanliegen an dem Ganzen ist, daß meine Oma nicht 1/4 ans Finanzamt abdrücken muss sondern ich ihr die Gewissheit geben kann, sie darf alles behalten.

Danke für eure Hilfe

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Eifelia  29.12.2020, 12:11
@FeWa93

Also, der genaue Text lautet:

"Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind

1.

Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.(...)"

Das heißt im Umkehrschluss ganz klar, dass KEIN privates Veräußerungsgeschäft vorliegt, wenn der Zeitraum mehr als 10 Jahre beträgt - Sie machen es sich hier gerade unnötig schwer. Wenn Sie es aber dennoch nicht glauben, dann lassen Sie es sich von einem Steuerberater schriftlich bestätigen, der muss haften, nimmt deshalb aber auch Geld für die Auskunft :-)

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FeWa93 
Fragesteller
 29.12.2020, 20:16
@Eifelia

Alles klar Vielen dank allen zusammen für die schnellen Antworten.

Frohes neues Jahr und guten Rutsch.

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