Muss der Arbeitgeber Fahrzeit und Fahrtkosten bezahlen?
Guten Tag,
heute habe ich erfahren, dass alle Aushilfen inklusive mir, obwohl ich schon seit 1 1/2 Jahren im Betrieb tätig bin, eine Schulung (Dauer 4 Stunden) im Hauptstandort durchführen sollen.
Der Arbeitgeber selber redet davon, dass wir einfach zusammen fahren sollen, damit wir ein wenig Fahrtkosten sparen und dann ist es auch nicht mehr so dramatisch.
Meine Kilometer zu meinem eigentlich Arbeitsplatz betragen 0,3km und bis zum Hauptstandort sind es 35.6km, dass heißt mehr als 70km hin und zurück und ich bin leider die einzige Aushilfe in meinem Standort und bin somit auf mich gestellt.
Daher wollte ich einmal fragen, muss mein Arbeitgeber mir auch die extra Fahrzeit erstatten, die bei fast 2 Stunden liegt, weil die Strecke leider sehr ungünstig ist oder muss er mir nur meine Kilometerpauschale zahlen, wenn er es überhaupt gesetzlich muss?
Vielen Dank im Voraus schonmal.
4 Antworten
Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag bzw. den entsprechenden Tarifvertrag an. Wenn in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist, dass du in jedem Standort des Unternehmens eingesetzt werden kannst, dann muss der Arbeitgeber dir keine Fahrtkosten erstatten. Es gibt aber auch Tarifverträge, wo der Einsatz an anderen Standorten bis zu einem bestimmten Umkreis geregelt ist, z. B. 20 km, 30 km oder ähnlich. Also bitte des Arbeitsvertrag lesen.
Nein, der Arbeitgeber ist nicht dafür verantwortlich, wie du zur Arbeit kommst. Das ist ganz alleine deine Sache. Die Fahrtkosten kannst du dann nur bei deiner Steuererklärung steuermindernd geltend machen. Der Arbeitgeber hat mit seinem §106 darauf hingewiesen, dass du an einem anderen Standort eingesetzt werden kannst. Du solltest dir aber diesen Paragraphen bitte komplett anschauen bzw. die Betriebsvereinbarung oder den Tarifvertrag, in dem dieser § 106 niedergeschrieben ist. Das wird ja nicht der einzige Satz sein, der in diesem § steht. Möglicherweise ergibt sich daraus die von mir erwähnte zumutbare Fahrtdistanz.
Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die Schulung an einem Tagungshotel oder anderem betriebsfremden Ort stattgefunden hätte. Dann hätte der AG auch die Fahrtkosten bezahlen müssen.
Alles klar vielen dank, kann mir leider nur nicht vorstellen wie gesetzlich ein 100 mal höherer Fahrweg vereinbar sein soll.
Dann muss ich leider kündigen, was wohl auch der Zweck von ihm ist, weil er die Aushilfen aus seinem Betrieb haben will.
"Dann muss ich leider kündigen, was wohl auch der Zweck von ihm ist, weil er die Aushilfen aus seinem Betrieb haben will."
Bitte was????
Du schreibst in der Frage, dass es um eine einmalige 4 stündige Schulung geht!!!
Ich gehe keine 6 Stunden arbeiten für 48€ abzüglich fast 30€ Fahrtkosten.
Des Weiteren soll sich diese Schulung wohl alle 3 Monate wiederholen.
So was ähnliches hatte ich auch mal , ich fahre sehr ungern unnötige weite Strecken . Erstens war ich total schlecht gelaunt ( Habe mit niemanden geredet ) , während der langweiligen Schulung , zweitens bekam ich die Zeit um da rumzusitzten nicht bezahlt . Am nächsten Tag habe ich mich 14 Tage krankschreiben lassen . Jeden Tag musste eine Vertretung den weiten Fahrweg auf sich nehmen um mich dann zu vertreten . Seit diesem Vorfall höre ich gar nicht`s mehr , von einer Schulung .
Mal schauen, ob’s so langweilig wird, die Schulung bringt mir halt einfach nichts, weil ich Anfang nächstes Jahres kündigen wollte und nie wieder im Verkauf arbeiten werde.
Er will dir die Kilometerpauschale zahlen das sind 30-33 cent/km.
Ob die Fahrzeit Arbeitszeit ist oder nicht, hängt davon ab, wo du losfährst.
Fährst du direkt von Zuhause aus los und fährst danach auch wieder nach Haus oder fährst du erst zur eigentlichen Arbeitsstelle und von dort aus zur Schulung?
Zuhause-Schulung-Zuhaus: keine Arbeitszeit
Zuhause -Arbeit-Schulung-Arbeit-Zuhause: Arbeitszeit beide Strecken
Zuhause - Arbeit-Schulung-Zuhause: eine Strecke Arbeitszeit.
Zuhause -Schulung- Arbeit-Zuhause: eine Strecke Arbeitszeit
Der AG investiert in euch, wovon nicht nur der AG was hat!
Als AN sollte man auch mal bereit sein, dieses zu honorieren und ebenfalls was zu investieren!
Und in diesem Fall ist das ja auch überschaubar und hält sich im Rahmen!
Leider ist der Arbeitgeber sich zu fein mir alles zu geben was mir gesetzlich zusteht, deswegen sehe ich das leider nicht ein, aber vielen Dank für diese Antwort.
Davon steht aber nichts in der Frage!
Und sorry, wenn man sich das gefallen lässt, sofern dir was tatsächlich gesetzlich zustehen sollte, selber Schuld!
selber schuld ist immer gut, wenn man auf einen Job angewiesen ist, dann kann man schlecht Dinge einklagen, aber vielen Dank für die Antwort.
Moin,
in meinem Arbeitsvertrag ist tatsächlich nur der Einsatz in dem Standort in dem ich auch arbeite geregelt, leider besteht aber der schwammige Zusatz:
Der Arbeitgeber nimmt sich nach Paragraph 106 (Direktionsrecht) heraus den Angestellten a) eine gleichwertige Tätigkeit zu übertragen oder b) an einen anderen Standort zu einzusetzen.
Die persönlichen Belange werden hierbei angemessen berücksichtigt.
Wobei letzteres ja leider ausgeschlossen ist, da ich mir erstens ein Auto besorgen muss und dann 6 Stunden arbeite für 48 Euro, wo natürlich noch fast 20 abgezogen werden für den Fahrtweg.
Ist mein Arbeitgeber gezwungen dafür sorge zu tragen, dass ich irgendwie in der Lage bin ohne mir ein Auto zu leihen, dort hinzukommen?
Vielen Dank