Kleinunternehmer: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten?
Hallo Leute,
ich habe mich bereits in das Thema Fahrzeugkosten absetzen bei Gewerbetreibenden (Kleingewerbe) eingelesen, habe nun aber eine spezielle Frage.
Mein Fall:
Auto Gesamtfahrleistung 12000km im Jahr, davon wurden ca. 2200km geschäftlich genutzt, somit ist das Fahrzeug kein Betriebsvermögen und ich kann die Kilometerpauschale nehmen (tatsächliche Pauschale scheidet aus, wegen fehlender Belege).
Ich arbeite für 3 Auftragsgeber, für einen arbeite ich ca. 8 Stunden die Woche (Kunde A), für die beiden anderen jeweils 2 Std die Woche. Wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich nun Fahrtkosten zu Kunden A nur mit der Entfernungspauscahle (halbe km-Entfernung) absetzen, da es meine erste Betriebsstätte ist, zu den anderen Kunden voll... Richtig?
Danke im voraus, wirklich tolles Hilfeforum^^
1 Antwort
Auftraggeber sind Auftraggeber und keine Arbeitgeber.
Deine Betriebsstätte ist entweder Daheim, oder an einer anderen Adresse, wo Duden Betrieb angemeldet hast.
Alle Fahrten zu Auftraggebern sind betrieblich veranlassten Fahrten, die mit 30 Ct. pro gefahrenem Kilometer abgerechnet werden.