Fahrtkostenerstattung bei Bewerbungsgespräch?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, grundsätzlich ist jedes Unternehmen erst einmal verpflichtet, Kosten im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch zu ersetzen. Steht auch so im BGB, § 670. Dabei ist es egal, ob man genommen wurde oder nicht. Gerechnet wird dabei überlichweise mit 0,30€ pro Kilometer bzw. eine Bahnfahrt zweiter Klasse. Viele Unternehmen schließen mittlerweile aber schon in der Einladung eine Kostenübernahme aus. Spricht natürlich nicht für die Firma. Wird bei der Besetzung von höheren Posten auch seltener gemacht. Wer noch als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist, kriegt aber eventuell Unterstützung von denen.

Seriöse Betriebe erstatten die Fahrtkosten, wenn Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen haben.

Abgerechnet wird nach der Reisekostenordnung.