Ist ein Unfallschaden mit der Kilometerpauschale abgedeckt?

3 Antworten

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mit der km-pauschale hat der schaden nichts zu tun. die pauschale bekommst du angerechnet, auch wenn du zu fuss gehen solltest.

den schaden kannst du bei der steuer angeben. stimmt der nachweis, sollte er steuermindernd wirken.

der AG hat damit nichts zu tun. die fahrt zur arbeit ist dein privatvergnügen. und damit die kosten für den unfall auch.

Es dreht sich um eine Fahrt für den Arbeitgeber und nicht zum Arbeitgeber. Also nix mit km-Pauschale.

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Wenn Du auf einer Fahrt für Deinen Arbeitgeber (also Dein Arbeitgeber schickt Dich mit Deinem privaten PKW z.B. zu einem Kunden um da was abzuholen) verunfallst muss Dein Arbeitgeber für die Unfallkosten eintreten - also er muss den Unfall ganz oder teilweise bezahlen. siehe http://www.zeit.de/karriere/2010-02/arbeitsrecht-unfall-berufliche-fahrt

Anders ist es wohl mit den Folgekosten also einer Heraufstufung bei der PKW Versicherung. Da bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Grundsätzlich können Schadensereignisse (wie Unfall, Brand oder Diebstahl) dann steuerlich angesetzt werden, wenn du die vom Schaden betroffenen Gegenstände (aber auch Immobilien) für berufliche Zwecke oder zur Erzielung von Einnahmen verwendest. Zitat:" Bei Gegenständen, die sowohl beruflich wie privat genutzt werden, muss der Schaden bei der beruflichen Nutzung eintreten, also etwa bei einem Verkehrsunfall auf dem Weg von oder zur Arbeit." Hier mehr: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ .htm Gruß Z... .