Dürfen Stadtwerke Strom abstellen trotz Zahlung
Hallo,
habe ein Problem und hoffe es kann mir wer weiterhelfen. Ich zahle Monatlichen Abschlag an die Stadtwerke. Es war aber noch eine Nachzahlung vom Vorjahr offen. Diese konnt ich nicht mit einmal begleichen somit Ratenzahlung. Werke haben abbgebucht wann es ihnen beliebt war sogar 3x im monat versucht als mal keine Deckung war Jetzt standen Stadtwerke vor der Tür und meinten es ist eine Rate von 96 euro fällig oder Strom weg. Habe dem Herrn gesagt ich rede mit amt da ich Alg II beziehe ob diese mir helfen können. Sagte darauf der Herr kann ich jetzt auch nichts für abklemmen 78 euro und wieder anklemmen 78 euro und die komplette nachzahlung von 390 euro sind jetzt sofort fällig wenn ich nicht habe strom weg. Also hat er abgeklemmt. Alg II amt ist das mal total egal es ist mein Problem bekomme ich zu hören. Ich zahle jeden Monat meinen Abschlag an die werke und das Pünktlich, dürfen diese mir dann trotzdem den Strom nehmen und auch Gas weil noch eine Nachzahlung vom Vorjahr offen ist obwohl das laufende immer Pünktlich bezahlt wird ?
1 Antwort
Auch wenn mein Beitrag hier 4 Jahre zu spät kommt, möchte ich folgendes bemerken. Speedy2110 zeigte doch Zahlungsbereitschaft und das ist für mich entscheidend.
Ich kenne das Konstrukt verschiedener Stromkonzerne aus eigener Erfahrung: Zu Beginn werden überhöhte Abschläge verlangt, nach Widerspruch werden diese für den 2. oder 3. Abschlag gesenkt, nicht aber für den ersten. Wenn der Stromkunde den überhöhten Abschlag nicht voll zahlt, geht es blitzschnell.Mahngebühren, Sperrandrohungen, Sperrgebühren summieren sich zu Beträgen, die "sozial Schwache" (kein guter Begriff, sorry) nicht aufbringen können.
Der Gesetzgeber schützt hier den Verbraucher nicht ausreichend und so nutzen die Stromkonzerne (aber auch andere wie Gas / Wasser / Telefon) Ihre Machtstellung auch schnell mal aus.Ich war übrigens wegen einer Insolvenz Selbstzahler und das funktioniert bei keinem Großkonzern unkompliziert, ich musste immer wieder geleistete Zahlungen per Kontoauszug nachweisen, obwohl diese korrekt und immer vom gleichen Konto überwiesen wurden !
Das ist doch keine Antwort auf die Frage. Stellungnahmen kannst Du über Leserbriefe, etc. abgeben.