Zurückerstattung Heizkosten bei Aufstockung Sozialhilfe?

1 Antwort

Gas .... für Heizung bzw. dezentrale ( vom Sozialamt zusätzlich bezahlte ) Wassererwärmung ..... oder Gasverbrauch zum Kochen. Auch für dezentrale Wassererwärmung stünde Dir ein Mehrbedarf zu.

Ansonsten Kosten für Heizung sind nicht im Regelsatz beinhaltet - ergo werden Erstattungen aus solchen Nebenkosten mit Deinem Aufstockungsbetrag verrehnet.

Hast Du allerdings aus Deinem mageren Regelsatz Heizkosten selbst gezahlt - dann steht die Erstattung Dir zu.

Caty1967 
Fragesteller
 10.02.2021, 11:45

Ich zahle vom Regelsatz die Gasrechnung und Strom. Aber im Sozialhilfe bescheid stehen diese 60,- als Anrechnung mit auf die Miete drin. Also praktisch 400,- Miete und da zahlen sie die 60,- mit rein. Aber ich drücke zusätzlich 60,- vom Regelsatz ab. Da stimmt doch einiges nicht oder?

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wilees  10.02.2021, 12:16
@Caty1967
Da stimmt doch einiges nicht oder?

Dann solltest Du dies einmal klärren und eine entsprechende Korrektur der Leistungen fordern.

Denn die Kosten für Gas können dann ja auch nicht in der Vermieterseitigen ! Nebenkostenabrechnung auftauchen, wenn Du sie gesondert von Deinem Regelsatz bezahlst.

Ich kann Dir nur raten suche, mit Deinen Unterlagen, eine entsprechende Beratunngsstelle auf.

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cyracus  17.02.2021, 18:34
@Caty1967

Deine Sache scheint ein wenig kompliziert zu sein. Vielleicht möchtest Du gegen ein kleines Honorar einen Fachanwalt für Sozialrecht fragen. Google mit

frag-einen-anwalt.de

Dort auf der Seite wird genau erklärt, wie es funktioniert. (Das Forum dort mag ich nicht empfehlen, eine gute Antwort zu erhalten scheint dort Glücksache zu sein.)

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