Zurückerstattung Heizkosten bei Aufstockung Sozialhilfe?
Ich bin EU Rentner und bekomme vom Sozialamt eine Aufstockung von 150,-€.
Zahle aber von meinem tatsächlichen Regelsatz Strom und Gas. Nun habe ich eine erhebliche Summe zurück erstattet bekommen. Das Sozialamt erhebt Anspruch auf diese Summe. Ist das rechtens?
1 Antwort
Gas .... für Heizung bzw. dezentrale ( vom Sozialamt zusätzlich bezahlte ) Wassererwärmung ..... oder Gasverbrauch zum Kochen. Auch für dezentrale Wassererwärmung stünde Dir ein Mehrbedarf zu.
Ansonsten Kosten für Heizung sind nicht im Regelsatz beinhaltet - ergo werden Erstattungen aus solchen Nebenkosten mit Deinem Aufstockungsbetrag verrehnet.
Hast Du allerdings aus Deinem mageren Regelsatz Heizkosten selbst gezahlt - dann steht die Erstattung Dir zu.
Da stimmt doch einiges nicht oder?
Dann solltest Du dies einmal klärren und eine entsprechende Korrektur der Leistungen fordern.
Denn die Kosten für Gas können dann ja auch nicht in der Vermieterseitigen ! Nebenkostenabrechnung auftauchen, wenn Du sie gesondert von Deinem Regelsatz bezahlst.
Ich kann Dir nur raten suche, mit Deinen Unterlagen, eine entsprechende Beratunngsstelle auf.
Deine Sache scheint ein wenig kompliziert zu sein. Vielleicht möchtest Du gegen ein kleines Honorar einen Fachanwalt für Sozialrecht fragen. Google mit
frag-einen-anwalt.de
Dort auf der Seite wird genau erklärt, wie es funktioniert. (Das Forum dort mag ich nicht empfehlen, eine gute Antwort zu erhalten scheint dort Glücksache zu sein.)
Ich zahle vom Regelsatz die Gasrechnung und Strom. Aber im Sozialhilfe bescheid stehen diese 60,- als Anrechnung mit auf die Miete drin. Also praktisch 400,- Miete und da zahlen sie die 60,- mit rein. Aber ich drücke zusätzlich 60,- vom Regelsatz ab. Da stimmt doch einiges nicht oder?