Altenpflege in Teilzeit und Freiberuflich nebenher arbeiten?
Ich arbeite zur Zeit in einer Zeitarbeit in Teilzeit als Altenpflegerin. Da ich aber jung bin und gerne mein Zeit wie so viele nach und nach flexibler Einteilen möchte, setzte ich mich mehr und mehr mit der freiberuflichkeit auseinander.
Zur Zeit kann ich aber auf bestimmte Sachen nicht verzichten, die ich über die ZA bekomme ( z.B Ein Auto auch zur privat Nutzung).
Meine erste Frage ist inwieweit ich als Freiberufler verdienen kann, neben mein Teilzeit Job, das ich nicht komplett in eine andere Steuerklasse rutsche bzw zu viel Steuernabgaben habe.
Die Arbeit sollte sich natürlich schon auch dann bemerkbar machen auf meinem Konto.
Wäre es dann so daß ich nicht über die 520 Grenze gehen dürfte? Ansonsten hätte ich auch bestimme Abgaben wieder. Möchte mich erstmal an das ganze Thema herantasten.
Andere Frage wäre natürlich: Welche Versicherung würden sich dann noch zusätzlich lohnen bei der Freiberuflichkeit?
Oder macht es Sinn eine UG zu gründen? Und was würde da auf mich zu kommen, wenn ich mich über eine UG als Altenpflegerin selbstständig mache. (Hatte ich vor kurzem im Internet gelesen)
Waren paar Fragen mehr, bedanke mich im Voraus. :-)
2 Antworten
Meine erste Frage ist inwieweit ich als Freiberufler verdienen kann, neben mein Teilzeit Job, das ich nicht komplett in eine andere Steuerklasse rutsche bzw zu viel Steuernabgaben habe.
Überflüssige Frage, da es keine Steuersätze > 45% gibt. Wenn du 100.000,- € Gewinn machst, bleiben davon im schlechtesten Fall trotzdem über 50.000,- € hängen.
Wäre es dann so daß ich nicht über die 520 Grenze gehen dürfte?
Die gibt es nicht bei selbst. Tätigkeit oder Gewerbebetrieb. Du kennst den Unterschied? Die wenigsten Selbständigen sind Freiberufler. Die meisten sind Gewerbetreibende.
Andere Frage wäre natürlich: Welche Versicherung würden sich dann noch zusätzlich lohnen bei der Freiberuflichkeit?
Lohnen tun sich Versicherungen nicht, außer man kriegt im Leistungsfall mehr raus als man einbezahlt hat. Weiß man vorher nicht. Versicherungen sollen existenzbedrohenden Risiken abfedern.
ggf. die Betriebshaftpflicht
Wie diese konkret aussehen muss hängt direkt mit der selbständigen Tätigkeit ab.
Oder macht es Sinn eine UG zu gründen?
Beherrschst du doppelte Buchführung oder kennst einen Steuerberater der dir diese abnimmt für den entsprechenden Preis?
Und was würde da auf mich zu kommen, wenn ich mich über eine UG als Altenpflegerin selbstständig mache. (Hatte ich vor kurzem im Internet gelesen)
Du musst für deine Absicherung selber sorgen (Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Arbeitskraftabsicherung, etc.), denn beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind sozialversicherungsrechtlich KEINE Angestellten.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine eigene juristische Person und es braucht einen notariellen Gesellschaftsvertrag und einen bestellten Geschäftsführer (dich z.b.).
so wie ich das versthehe geht das nur mit einem Minijob / Midijob wo der AG die pauschale Steuer bezahlt und du versichert bist.
Die Anderen Fragen , so denke ich, kann nur verbindlich ein Steuerberater richtig beantworten !
Das Selbständig machen, so wie du hier angibst, ist z Zt eine sehr schwieriges Unterfangen.
Alles Gute !
Genau, ich fange gerade an mich mit dem Thema zu beschäftigen, das waren einfach fragen die mir durch den Kopf gingen. Bevor ich das nötige Wissen nicht habe, werde ich meine Sicherheit natürlich nicht aufgeben und blind irgendwo rein steuern.
Danke für die Antwort!
Freiberuflich tätig sein mit einem Mini- oder Midijob, soso? Das ist ein Widerspruch in sich und schlicht Unsinn.
Ein Midijob, wo der Arbeitgeber die pauschale Steuer bezahlt? Sowas existiert nicht.
Sich selbständig zu machen ist weder jetzt noch irgendwann ein schwieriges Unterfangen - wenn man die notwendigen Kenntnisse hat. Die muss nan sich aber VOR der Gründung beschaffen - daran hapert es hier total.