Musiker und DJ - Wie muss ich meine Einnahmen versteuern?

1 Antwort

Alles machst Du nur gelegentlich. Verkauf an Fans, Einnahmen durch Labels und gelegentliche Auftritte als DJ.

Wohnst und isst Du auch nur gelegentlich, oder hast Du noch eine Haupteinnahmequelle?

Auf jeden Fall musst Du Deine Einnahmen udn Ausgaben in zwei Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnungen zusammen fassen, um den jährlichen Gewinn zu ermitteln. Eine für eigene Kompositionen, die zweite für die DJ Auftritte.

Gehen wir mal davon aus, dass Deine Einnahmen (Umsatz) mehr als 17.500,- betragen. Dann bist Du kein Kleinunternehmer mehr. Also berechnest Du Deinen Kunden 19 % Umsatzsteuer bei den Auftritten in Discos. 7 % beim Verkauf von eigenen Kompositionen.

Der Gewinn aus den Kompositionen kommt über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung, der aus den DJ Auftritten über die anlage "G".

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Dass ich zu oft gelegentlich verwendet habe, ist mir gleich nachdem ich den "Absenden" Knopf gedrückt habe aufgefallen, natürlich habe ich das beim nochmal Durchlesen nicht bemerkt... 

Aber vielen Dank für die Antwort, hat mir sehr geholfen

Gruß, Christian

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