Ja, ihr seid verpflichtet eine ESt-Erklärung abzugeben. Die Pflichtveranlagung ergibt sich gleich aus zwei Gründen:

1.) ALG unterliegt dem Progressionsvorbehalt

2.) Steuerklassenkombi 3/5

MfG

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Betriebsausgaben sind alle Ausgaben die durch den Betrieb deines Unternehmens veranlasst sind. P4(4) EStG. Wenn sich dein Betrieb gem. Gewerbeanmeldung auch mit dem Handel von Unterhaltungselektronik beschäftigt, dann ist der TV für die Oma eine Ware und du kannst den Einkauf gewinnmindernd verbuchen.

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Eine Immobilie die nach dem 31.12.2005 erworben wurde darf nicht mehr degressiv abgeschrieben werden. Es kann nur noch die lineare AfA mit einem Abschreibungssatz von 2 Prozent angewendet werden. Ggf. ist eine Sonder AfA möglich. Genaueres weiss der Steuerberater Deines Vetrauens.

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Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, der nicht verlängert wird, endet Dein Atbeitsverhältnis am letzten Tag der Befristung. Du hättest Dich drei Monate vor Ablauf der Befristung arbeitssuchend und am ersten Tag nach Ablauf der Befristung arbeitslos melden müssen um ohne Sperrzeiten Arbeitslosengeld I erhalten zu können.

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Nein, das sind zwei völlig verschiedene Schuhe. Dein AG WIRD die einbehalten Lohnsteuer an das FA abführen, andernfalls wird er gepfändet. Wichtig ist eher, ob er die LSt für dich korrekt anmeldet und elstert. Wenn er das tut, ist die Datenbasis für eine evtl. ESt-Erstattung gegeben.

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Wegen 15€ wird das vor allem der "Geschädigte" nicht machen. Und an Deiner Stelle würde ich in Zukunft keine Geschäfte mehr mit Deinem Dödelchen machen, zumindest nicht, bis du volljährig bist.

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Deine Frage hat mich zumindestens sehr zum Schmunzeln gebracht. Natürlich versucht dich der Typ jetzt einzuschüchtern. Aber mit 15 bist du nur bedingt geschäftsfähig und eine übereinstimmende Willenserklärung dürfte ebenfalls nicht nachweisbar sein. Der "Käufer" könnte natürlich mit großem Aufwand an Deine realen Daten kommen, aber glaubst du im Ernst, dass er seine Interessen in einem offenbar ohnehin sittenwidrigen Vertrag auch durchsetzen würde. Falls er tatsächlich so weit geht, frei dich auf das, was dir Deine Eltern dazu sagen. ;)

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