Müssen Lehrer den rtw rufen bei selbstverletzung die 1 Tag alt sind?

5 Antworten

Zunächst mal: man ruft keinen RTW, sondern den Rettungsdienst. Spätestens die Kollegen, die dann kommen, entscheiden, ob ein Notfall vorliegt oder nicht.

Zweitens: wer länger blutet, lebt länger. Die Tatsache, dass jemand blutet, deutet noch auf keinen Notfall hin.

Es wird daher wie bei jeder anderen Verletzung bzw. Erkrankung zu beurteilen sein, in welche Kategorie der Vorfall gehört:

  • Lebensbedrohlich: Notfall, ab mit dem RTW ins Klinikum oder zu einem Unfallarzt, ggf. nach Versorgung vor Ort
  • Nicht aus eigener Kraft gehfähig: mit dem KTW zu einem Arzt oder ins Klinikum zur weiteren Diagnose/Versorgung.
  • Alles andere: der Patient soll nach Hause gehen und sich selbst zum Arzt bewegen, wenn dies erforderlich ist

In jedem Fall werden die Erziehungsberechtigten bzw. bei der Schule hinterlegten Kontaktpersonen informiert. Das ist Pflicht für die Schule im Rahmen ihrer Sorge für die Schüler zu Unterrichtszeiten.

Das Jugendamt wird in der Regel nicht informiert, es sei denn, es ist ein Verschulden der Eltern zu vermuten bzw. das Jugendamt war früher bereits involviert. Das Jugendamt wird nur bei einer anzunehmenden Gefährdung des Kindeswohls durch die Schulleitung mit informiert.

Die Polizei wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Straftat oder eines besonderen Schutzbedarfs für Schüler informiert. Über die Polizei kann dann auch eine Information an das Jugendamt ausgelöst werden.

Wenn die Wunden aufgegangen sind und du vor Ort verbluttest, dann ja. Wenn keine akute Gefahr besteht, dann nein.

Er kann allerdings JA und deine Eltern informieren.

Eine Finanzfrage seh ich nicht vielleicht formulierst du die Frage um oder wendest dich mit deinem Anliegen an Gutefrage, gesundheitsfrage... dies hier Ist das falsche Forum.

Ein RTW darf nur für einen "lebensbedrohlichen" Notfall gerufen werden. Eine SV vom Vortag stellt i.d.R. keinen Notfall dar.

Es genügt die Eltern zu informieren, damit diese mit ihrem Kind einen Arzt aufsuchen.

Kommt auf die Verletzung an.

Aber mindestens die Eltern und/oder das Jugendamt sollten informiert werden!

Nein. Es werden direkt die Eltern und das Jugendamt verständigt.