Meine Schwägerin macht einen Heimwechsel... Wie muss die Kündigung geschrieben werden?

4 Antworten

Vor allem muß sie im Heimvertrag mal die Kündigungsfrist nachsehen, die schätzungsweise vier Wochen zum Ersten des Folgemonats beträgt.

Man kann also nicht einfach innerhalb einiger Tage das Pflegeheim wechseln. 

Ein Krankentransport von Heim zu Heim wird außerdem nicht von der Krankenkasse/Pflegekasse finanziert.

Manchmal ist ein Heimwechsel nötig, ja.

 Man sollte aber trotzdem unbedingt auch mit dem bisherigem  Heim über den Wechsel sprechen. Damit es hinterher keine Probleme gibt. Bei Nichtbeachtung der Kündigungsfrist kommen finanzielle Forderungen auf die Schwägerin zu.

Die Schwägerin oder Ihre Vertretung haben doch mit dem bisherigen Heim einen Vertrag geschlossen. Darin ist auch festgehalten, welche Kündigungsfristen gefordert sind.

Noch einfacher, sich mit dem Heim in Verbindung setzen und konkret nachfragen.

Ganz einfach. Einschreiben mit Kündigung mit Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" und "Bitte um Kündigungsbestätigung". Dann muss das Heim sich melden. Probleme gibt es vielfach mit der Taschengeldkasse/Konto. Das wollen die Heimbetreiber meist nicht zum Kündigungstermin raus rücken, da ja noch Forderungen nach dem Auszug kommen können, wenn z. B. im Zimmer Dinge zurückgelassen werden. Dieses Konto sollte man also auch in der Kündigung erwähnen, falls vorhanden und ebenfalls die Auszahlung des Restguthabens veranlassen auf ein Bank-Konto.