Erbschaftssteuer für Rentner

3 Antworten

Nun macht sie sich Sorgen, ob sie irgendetwas versäumt hat.

Zurecht, wenn das Vermächtnis nicht auf einem notariell beglaubigten Testament beruht. In den Fällen ist sie nämlich verpflichtet, "binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen." § 30 Abs. 1 ErbStG.

G imager761

Wann hat sie denn die Anzeige gem. § 30 Abs. 1 ErbStG erstattet, zu der sie verpflichtet ist?

Das weißt du ganz genau....

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