Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung. Was ist zu beachten?

3 Antworten

Ein weiterer Hinweis zu den bereits gegebenen Antworten:

Wenn es eine Mietwohnung ist und im Mietvertrag beide Personen stehen, dann solltet ihr diesen Mietvertrag kündigen und Du schliesst einen neuen Mietvertrag als Einzelperson mit dem Vermieter ab.

Alternativ lass Dir vom Vermieter für den bestehenden Mietvertrag eine Bestätigung geben, dass der Vertrag ab xxxx auf Dich alleine läuft.

Grund ist, dass Deine Noch-Frau ansonsten weiterhin gegenüber dem Vermieter für die Mietsache in der Haftung ist. Dass sie nicht mehr dort wohnt ist dabei irrelevant.

Steuerlich hat das in 2018 noch keine Auswirkung.

Ab 2019 seid Ihr jeweils alleinstehend.

Pablo1957 
Fragesteller
 21.01.2019, 23:19

Ich hab es so verstanden... Wenn wir beide bestätigen - es gibt da wohl einen Vordruck des Finanzamtes - das wir uns . z.B. am 10.2.2019 getrennt haben. hat das für 2019 noch keine Auswirkungen. Ab 2020 werden wir dann beide in die Steuerklasse 1 eingestuft und machen unsere Steuererklärung getrennt. Können wir dennoch eine gemeinsame Steuererklärung für 2019 und Folgejahre machen?

0

Die Frau kann alle Versicherungen (Hausrat, Privathaftplicht, Rechtsschutz) neu abschließen. Auch TV-Gebühren noch einmal zahlen. Kann aber den Weg zur Arbeit von neuer Wohnung aus ansetzen.