Was tun, wenn durch das FA zurückgesandte Belege auf dem Postweg verschwinden?
Hallo, ich lebe im Ausland, bin aber in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Ich schicke meine Steuererklärung immer per Einschreiben. Das Finanzamt hat die Belege mit normaler Post zurückgeschickt; diese sind nun auf dem Postweg verloren gegangen. Nicht nur, dass mir die Belege im Original fehlen, das FA hat auch eine Position vergessen zu berücksichtigen. Ich soll nun die Originalrechnungen bei sämtlichen Versicherungen nachfordern und erneut einreichen. Meine Fragen: Bin ich dazu verpflichtet? Kann man das FA veranlassen, die Belege per Einschreiben zurückzusenden?
Für Antworten bedanke ich mich schon im voraus ganz herzlich.
Liebe Grüße
Arabella
4 Antworten
Also, entweder man sendet nur Kopien ein (der Normalfall), oder man macht sich selbst vor dem Versand Kopien.
In diesem Fall hast Du einfach verloren, weil Du das Geld für die Kopien sparen wolltest.
nur sehr wenige Unterlagen benötigt das Finanzamt im Original.
Kann man das FA veranlassen, die Belege per Einschreiben zurückzusenden?
Eher kann man mit dem Finanzamt vereinbaren, dass nur Kopien eingereicht werden können.
Außerdem wäre Dein jetziges Problem damit auch nicht gelöst. Meiner Meinung nach bist Du nicht verpflichtet, neue Originalrechnungen anzufordern, musst Dich dann aber auch nicht wundern, wenn die Sachen, die nicht nachgewiesen werden können, nicht berücksichtigt werden.
Würde generell nur Kopien zum FA senden. Wenn ein Original benötigt wird dann wird das schon mitgeteilt. Sie können das FA zu garnichts verpflichten.
Ich denke auch dass Kopien besser sind...so bleiben die Originale in Sicherheit.....