gemeinsame Steuererklärung mit Freundin und Kindern

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Das gemeinsame Wohnen und zusammen Leben hat keine steuerlichen Auswirkungen auf eine Zusammenveranlagung . Zitat : " Die Möglichkeit einer steuerlichen Zusammenveranlagung ist für Lebenspartner ausgeschlossen . Begründet wird dies mit dem grundgesetzlichen Schutz der Ehe. Die Rechtslage wurde durch die Entscheidung BFH 26.01.2006 - III R 51/05 bestätigt. " Interessante Infos darüber auch hier : http://www.juraforum.de/lexikon/zusammenveranlagung Gruß Z... .

Für die steuersparende Zusammenveranlagung mußt Du standesamtlich heiraten; kirchlich reicht nicht, gar nicht heiraten bringt auch nichts.