Mitgliedsbeiträge für eine GmbH?

3 Antworten

Eine GmbH hat keine Mitglieder, sondern Gesellschafter.

Ich vermute, dass diese GmbH einen Bildungskreis  gebildet hat, bei dem die Mitglieschaft die 100,- Euro kostet. Oder etwas anderes in der Art.

Auf jeden Fall wirst Du für die 100,- Euro ja eine Rechnung haben, oder einen Aufnahmeantrag für eine Mitgliedschaft.

Was für eine vertragliche Grundlage gab es denn für Deine Ausbildung?

Ja genau! Und Gesellschafter müssten Kapital eingebracht haben. Nein, wir sind ca. 120 "Mitglieder", die jährlich ihren Beitrag zahlen um an Dienstleistungen der GmbH teilhaben zu können, wie z.B. Zusendung der nötigen Skripte und Audio-Downloads für unsere Kurse. Die vertragliche Grundlage zur Ausbildung? Man meldet sich zu den Fortbildungsmodulen an und nach Abschluss aller besuchten Module und einer abgelegten Prüfung wird man zertifiziert. Mit diesem Zertifikat ist man automatisch Mitglied der GmbH, als Dachorganisation.

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@famosratlos

Gut, dann ist der Mitgliedsbeitrag nichts anderes als die Bezahlung für eine Standardleistung.

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Für mich ist die Frage, ob der Fehler der GmbH, den jährlichen Beitrag "Mitgliedsbeitrag" zu nennen, irgendwie sanktionierbar ist.

Ich denke kaum. Vermutlich ist dem Geschäftsführer einfach nichts besseres eingefallen.

Auf deine Frage: orundsätzlich kann jeder alles erheben. Wir haben Vertragsfreiheit und wenn wir von allen Kunden eine Spende zur Deckung der Kosten verlangen würden, würden das vermutlich weit mehr als die Hälfte ok finden.

Entscheidend ist also weniger, wie der Rechnungssteller es bezeichnet sondern dass es im Unternehmen als(steuerpflichtiger) Erlös läuft. Darauf, dass es in deinem Fall nicht so sein sollte, fehlt mir ein Hinweis.

Unabhängig davon: ist es sicher keine gGmbH? Auch das gibt es.

wenn wir von allen Kunden eine Spende zur Deckung der Kosten verlangen würden, würden das vermutlich weit mehr als die Hälfte ok finden ...

... und eine Spendenbescheinigung anfordern oder direkt diese "Spende" steuerlich geltend machen. Die andere Hälfte hätte vermutlich Zweifel an dem Spendencharakter.

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@LittleArrow

War nur als Beispiel gedacht ;)

Spenden müssen so wenig steuerlich abzugsfähig sein wie es Mitgliedsbeiträge sind, wenn man etwas dafür bekommt.

Das kann der Irrtum von "famotratlos" sein.

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Es handelt sich tatsächlich um eine GmbH und über die Versteuerung unserer Mitgliedsbeiträge kann ich nichts sagen. Das ist ja auch meine zweite Frage gewesen, ob die GmbH ihren Mitgliedern nicht darlegen muss - wie es in Vereinen üblich ist - wie unsere Beiträge verwendet werden.

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@famosratlos

Es ist aber kein Verein und die Beiträge sind nicht als solche (sondern als Werbungskosten oder nicht) geltend zu machen.

Der Begriff der "Mitgliedsbeiträge" führt dich in die Irre und führt zu "Problemen", die du dann, wenn das Unternehmen diese "Jahrespauschale" bezeichnen würde, nicht hättest.

Vielleicht steht hinter der Bezeichnung auch die Hoffnung, dass der Vertrag nicht so schnell gekündigt wird aber wenn du das (deshalb) nicht machst, ist es aus meiner Sicht dein Problem.

Die Bezeichnung der Vergütungen ist in Wirklichkeit rechtlich weniger wichtig. Die in Deutschland geltende Vertragsfreiheit sorgt dafür, dass man selbst den Vertrag anschauen, prüfe und verstanden haben muss.

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Google mal GmbH, dann wird Dir hoffentlich so einges klar werden.

Und was soll das bringen?

Hier ist doch lediglich der Sachverhalt nicht richtig dargestellt.

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Danke, habe mich schon "weitergebildet" und weiß, dass es sich hier um eine Ein-Mann-GmbH handelt. Ich konnte aber nirgendwo nachlesen, dass eine GmbH Mitglieder haben kann, die keine Gesellschafter sind.

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