Mini job abzüge schüler?
Hallo unzwar habe ich eine Frage,
ich werde in paar Tagen 16 und würde gerne ein Mini Job bei Lidl anfangen. Grundsätzlich steht da für Aushilfe Warenräumung Mini Job Schüler / Student 520€ im Monat und ich glaube je mehr Stunden man macht der Lohn sich auch erhöht( hab ich gelesen bin mir nicht sicher). Nehmen wir an ich bekomme 520€ die Frage ist jetzt ob meiner Mutter der Unterhalt,Kindergeld etc. abgezogen wird sodass ich am Ende für nur ungefähr 100-150€ arbeite weil ich das meiner Mutter dann selbstverständlich zurück geben muss was ihr abgezogen wird oder bleiben diese 520€? (Meine Mutter ist nicht beim Jobcenter oder Harz 4).Bitte nur klare Antworten. Danke:)(meine Mutter ist alleinerziehende)
1 Antwort
ü18 sind Eigenverdienste abzüglich 90€ auf Unterhaltsansprüche Anrechenbar. Allerdings werden diese auf beide Eltern aufgeteilt. Ergo (520-90) durch 2 macht 215 € um die dein Vater seinen Unterhalt an dich kürzen könnte.
u18 ist meines Wissens nach- bin mir nicht ganz sicher- der Eigenverdienst zur Hälfte anrechenbar, auch angerechnet auf beide Eltern. Dementsprechend könnte dein Vater seinen Unterhalt um 520/4 = 130 € kürzen- Wie gesagt, ich bin mir nicht ganz sicher.
Deine Mutter kann natürlich entsprechend das Geld von dir verlangen um den Lebensstandard von euch beiden zu halten und die Ausgaben, die sie für dich hat zu deckeln.
Kindergeld steht ihr solange du u18 bist in voller höhe Bedingungslos zu.
Dankeschön für deine Antwort nur meine Mutter ist alleinerziehend hab ich vergessen dazu zu schreiben und somit bekommt meine Mutter nur Unterhalt:)
Da müsste sich jedoch beim Unterhaltsrecht auch etwas bewegen, denn als Beispiel: bei einen Jugendlichen dessen ("Teil-")Familie Leistungen nach SGB II (Bürgergeld ) erhält, werden Einkünfte aus einem Minijob ( ab Juli d.J. ) nicht mehr bedarfsmindernd angerechnet.
Nun kann es aber nicht sein, dass ein Elternteil seinen Unterhalt wegen eines solchen Einkommens kürzen kann, und somit der Staat mehr Leistungen aufbringen müsste - oder auf einem solchen Weg die Einkünfte eines Jugendlichen doch wieder gekürzt werden können.
Ja, möglicherweise ist das so zu verstehen. Erst Abzug von 40,-€, dann Anrechnung der Hälfte auf beide Elternteile. Ich weiss es aber auch nicht.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjt_KmA3-z7AhXI-KQKHWYyBG4QFnoECCoQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.finanztip.de%2Fkindeseinkuenfte%2F&usg=AOvVaw3bfixH4m4VNzhnnKqCS-NG