Mini job abzüge schüler?

1 Antwort

ü18 sind Eigenverdienste abzüglich 90€ auf Unterhaltsansprüche Anrechenbar. Allerdings werden diese auf beide Eltern aufgeteilt. Ergo (520-90) durch 2 macht 215 € um die dein Vater seinen Unterhalt an dich kürzen könnte.

u18 ist meines Wissens nach- bin mir nicht ganz sicher- der Eigenverdienst zur Hälfte anrechenbar, auch angerechnet auf beide Eltern. Dementsprechend könnte dein Vater seinen Unterhalt um 520/4 = 130 € kürzen- Wie gesagt, ich bin mir nicht ganz sicher.

Deine Mutter kann natürlich entsprechend das Geld von dir verlangen um den Lebensstandard von euch beiden zu halten und die Ausgaben, die sie für dich hat zu deckeln.

Kindergeld steht ihr solange du u18 bist in voller höhe Bedingungslos zu.

Andri123  09.12.2022, 15:36

Ja, möglicherweise ist das so zu verstehen. Erst Abzug von 40,-€, dann Anrechnung der Hälfte auf beide Elternteile. Ich weiss es aber auch nicht.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjt_KmA3-z7AhXI-KQKHWYyBG4QFnoECCoQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.finanztip.de%2Fkindeseinkuenfte%2F&usg=AOvVaw3bfixH4m4VNzhnnKqCS-NG

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GrafRotz  09.12.2022, 17:07
@Andri123

Dachte, bei überobligatorischen Einkünften würde das nicht greifen?

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Andri123  09.12.2022, 17:11
@GrafRotz

Dazu lese ich Unterschiedliches. Wie gesagt, ich weiss es auch nicht.

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Emiliaberlin 
Fragesteller
 09.12.2022, 19:59

Dankeschön für deine Antwort nur meine Mutter ist alleinerziehend hab ich vergessen dazu zu schreiben und somit bekommt meine Mutter nur Unterhalt:)

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wilees  13.01.2023, 09:08

Da müsste sich jedoch beim Unterhaltsrecht auch etwas bewegen, denn als Beispiel: bei einen Jugendlichen dessen ("Teil-")Familie Leistungen nach SGB II (Bürgergeld ) erhält, werden Einkünfte aus einem Minijob ( ab Juli d.J. ) nicht mehr bedarfsmindernd angerechnet.

Nun kann es aber nicht sein, dass ein Elternteil seinen Unterhalt wegen eines solchen Einkommens kürzen kann, und somit der Staat mehr Leistungen aufbringen müsste - oder auf einem solchen Weg die Einkünfte eines Jugendlichen doch wieder gekürzt werden können.

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