Aufstocken mit alg2 ü25 wohne bei Eltern?

3 Antworten

Als Ü25-jährige hast Du einen eigenen Anspruch auf Leistungen nach SGB II.

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/haushaltsgemeinschaft/

Da Du mit Deiner Mutter in einem Haushalt lebst, kanst Du Dich trotzdem darauf berufen, dass Du mit dieser nur eine Wohn- / Haus!-gemeinschaft ( keine Haushaltsgemeinschaft !! bildest und jeder wirtschaftlich eigenständig agiert. Sprich für sich alleine einkauft / kocht ( getrennter Kühlschrankinhalt ), wäscht, etc.

Außerdem kann Deine Mutter selbstverständlich auch eine angemessene Kostenbeteiligung an der Miete fordern.

Als Bedarf nach SGB II stünde Dir dann der Regelsatz ( derzeit 432 Euro ) + die Kosten für die Miete zu.

Von Deinem Einkommen - 411 Euro wären die ersten 100 Euro anrechnungsfrei und vom Betrag darüber hinaus weitere 20 % .... also 62 Euro. Sprich es würden 249 Euro Deines Einkommens auf Deinen Bedarf angerechnet werden.

Einige ganz interessante Infos findest Du hier :

https://hartz.info/index.php?topic=32844.0

Ganz, ganz wichtig ....

https://hartz.info/index.php?topic=43.0

Fertige von jedem Formular bzw. Schriftstück, das Du beim JobCenter einreichst, eine Kopie für Deine Unterlagen an!

Nur mal zur Erinnerung: Der Antrag setzt ja irgendwie auch voraus, dass Du Arbeit suchst. Ist das denn so? Möglicherweise werden Dir nach Antragsstellung Vermittlungsangebote zugeschickt und Du musst eigene Bewerbungsbemühungen regelmässig nachweisen.

Und nebenbei, willst Du mit 50 noch bei Deiner Mutter wohnen? Wie stellst Du Dir Deine Zukunft vor, mit einem Teilzeitjob zu 732,-€ netto kann man sich keine eigene Wohnung leisten.

Aber den Antrag kannst Du natürlich stellen. Vielleicht hilft es Dir perspektivisch sogar, wenn da von aussen Fragen an Dich herangetragen werden.

Ein Antrag steht dir alleine zu, und du hast gute Chancen.