Ich beziehe Hartz 4 und mein noch-Mann meldet sich nicht ab
Hallo Zusammen, ich bin seit Mai Alleinerziehende Mutter und habe mit 3 monatiger Unterbrechung (wegen kurzweiligen Job) Hartz 4 bis heute bezogen. In unserer Stadt ist es so, dass haben mir auch die Ämter bestätigt, dass ich meinen noch-Mann nicht abmelden kann sondern lediglich beim Einwohnermeldeamt anzeigen kann, dass mein noch-Mann nicht bei mir lebt. Ich habe auch gedacht, dass mein noch-Mann sich schon umgemeldet hat, aber ich war heute beim unterhaltsvorschussamt und der Sachbearbeiter schmiss mir direkt an den Kopf, dass mein Mann noch bei mir gemeldet wäre wovon ich nichts wusste. Ich habe jetzt die Angst, dass er das dem Jobcenter sagt und die mir das Geld kürzen!!! Dürfen die das? Fakt ist, dass die jeder Zeit zu mir kommen können und dann auch sehen, dass es ein 2 Personenhaushalt ist. Eine weitere Frage ist, ob sie meinen noch-Mann dazu zwingen können sich abzumelden oder so? Also ganz konkret, kann mein noch-Mann hier gemeldet bleiben und ich gelte trotzdem als Alleinerziehende Mutter???? Danke schonmal für die Antworten und schönes WE
3 Antworten
Auch, wenn diese Frage schon älter ist, so ist sie immer noch aktuell.
Es gibt eine Meldegesetz in DT. Wer sich nicht ummeldet, bekommt Probleme mit dem Meldeamt. Sollte das zuständige Amt auf Deine Anzeige nicht reagieren, so mache eine Dienstaufsichtsbeschwerde ! Sie MÜSSEN bei Verstößen tätig werden !
Wo gibts denn sowas, daß ein Amt bei einer Straftat nicht reagiert ? Wenn Du das wärest, kämen sie ja auch, oder ? Denke an Deine eigenen Konsequenzen, die Dir entstehen, wenn DU nicht denen zu Willen bist. Deshalb: GEh auf die BArrikaden und mache alles verrückt. Gehe aufs Meldeamt und nimm einen Zeugen mit, der das an EV bestätigen kann. Lege das dann dem Amt vor, damit DU Deine Kohle weiter kriegst !
Erstatte Anzeige gegen Deinen Mann und nenne hierbei auch seine neue Aufenthaltsadresse und seit wann er dort wohnt. Dann kommt sicherlich von Seiten der Behörden Bewegung in die Sache, wenn die Sachbearbeiter bei der Meldebehörder bis jetzt untätig bleiben. Als Begründung für die anzeige kannst Du ja nennen, dass Du sonst Probleme bei der Berechnung Deines Hartz IV Geldes bekommst.
Hi Matrix das habe ich schon gemacht aber die sagen, dass ich ihn weder ab noch ummelden darf. Mir stellt sich halt die Frage, ob ich trotzdem als alleinerziehend gelte oder nicht, denn nicht habe ich ein echtes Problem, weil ich dann eine Menge zurück bezahlen muss. Kann mir denn niemand helfen? Bin echt verzweifelt!
Liebe Jann30,
ich möchte dich bitten in Zukunft die "Antwort kommentieren" Funktion zu nutzen um deine Anmerkungen zu machen. Dies dient der besseren Übersicht.
Freundliche Grüße
Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam