Mietkaution einbehalten wegen zu kurzer Mietdauer?

2 Antworten

Darf der Vermieter die Kaution wegen zu kurzer Mietdauer einbehalten ?

Nicht wegen der zu kurzen Mietzeit, sondern der zu kurzen Mietzahlung: Natürlich darf er ausstehende Mietzahlungen mit der Kaution verrechnen: Wenn die Halle 1 Jahr gemietet wurde, schuldest du auch 1 Jahr Miete.

Wenn Du noch Mieten zu zahlen hast im Rahmen des einjährigen Mietverhältnisses, spricht doch nichts gegen eine Verrechnung der ausstehenden Mieten mit der Kaution. Dafür ist die Kaution doch da.