Mietkauf einer ET-Wohnung. Seriöse Abwicklung unter Freunden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sorry, aber wo ist das Problem? Du gehst heute zum Notar und kaufst die Wohnung und Du gehst in xxx Jahren nochmal zum Notar und verkaufst die Wohnung und zwar an den Bekannten.

Oder geht es darum , dem Bekannten heute schon ein Anrecht auf Erwerb der Wohnung zu gewähren? Das nennt man Kaufvorvertrag. Haken bei der Sache ist, man muß auch dazu zum Notar, bezahlt diesen hier also gleich 3-fach.

Weiterer Haken ist, dass man sich im Kaufvorvertrag ja auf einen Kaufpreis einigen muß und sich da für Dich die Frage stellt, ob Du das willst. Du willst zwar keinen Gewinn machen, aber doch auch keinen Verlust. Wer weiß, was in diesem Haus in der Zwischenzeit alles an Sanierungen anfällt. Und wer weiß, wohin die Kaufpreisentwicklung geht.Vor allem aber: Wer weiß, ob Du und Dein Bekannter nach einigen Jahren der Vertragspartnerschaft überhaupt noch ein Wort miteinander redet. Ich würde so etwas nicht machen!

robinek 
Fragesteller
 23.12.2012, 12:15

Danke für die Antwort, leider war keine Antwort überzeugend! Aber wir haben unter Einschaltung von Fachleuten einen Weg gefunden wie wir es uns vorstellten. (Beide Seiten!) Wo ein Wille ist ist (gibt es auch in unserer Gesellschaft Wege) ein Weg Frohe Weihnachten Probleme kenne ich garkeine!

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Zunächst würde ich keine Wohnung verkaufen, weil sie verkauft werden soll. Auch nicht, wenn es eine Wohnungsprivatisierung ist, worauf deine Frage hindeuten könnte.

Ist der Bekannte womöglich nur so lange ein (guter?) Bekannter, bis er zu deinem Mieter wird, was sich nicht vermeiden lässt?

Wenn er sich die wohnung nicht leisten kann, warum sollte das später anders sein? Steigt sein Vermögen oder nimmt der Preis der Wohnung ab?

Wenn ich das richtig verstehe, willst du dem Mieter eine Art Vorkaufsrecht einräumen. Das kann man machen. Es verpflichtet aber nur dich und es stellt sich die Frage, ob das klug ist.

Angenommen, es wäre mein bester Freund, dem ich den Gefallen tue (und es ist ein Freund, dem ich auch gerne Geld leihe), kannst du mit dem auch einen unkündbaren Mietvertrag abschließen. Deine Erben werden sich freuen ;).

Egal was du - ohne Zwang, denn der Bekannte hat das Geld ja nicht - machst, läuft esnur gegen dich. Ob der Bekannte jemals die Wohnung kauft ist ungewiss. Sicher ist nur, dass es den Wert der Wohnung mindert. So ein aus unbedachter Nettigkeit gemachter "Gefallen" schlägt ausgesprochen oft zurück.

Oder habe ich das Problem nicht verstanden?

robinek: Du bezeichnest dich selbst als Finanzierungs- und Immobilienexperte und solltest somit auch in der Lage sein, einen "seriösen Weg" zu finden.

Dir sind hinlänglich bekannt die Immobilienrisiken, die Werthaltigkeit und Marktgängigkeit der ETW und die anfallenden Kosten, des weiteren die Boniität des Bekannten. Du stehst zu deiner Entscheidung, dem Bekanngen zu helfen.

Also: Der Bekannte kauft, Du finanziert zu 110 %. Zu deinen Gunsten wird eine erststellige vollstreckb. Grundschuld über 130 % eingetragen, um auch evtl. Sanierungskosten, die du ebenfalls übernimmst, abzudecken. Anstelle der Miete von brutto 800 € mtl. genügen dir 6,1 % für Zins und Tilgung. Bei Zahlungseinstellung oder Vermögensverfall verzichtest du auf einen grösseren Teil deiner Forderung oder - um die Seriosität zu wahren - trittst die Forderung mit Verlust an einen Aufkäufer ab.

Erkenntnis: Die Nächstenliebe ist dir einige zehntausend Euro wert. Einen Verlust kannst du ohne weiteres verkraften.

SBerater  29.11.2012, 19:10

DH.

der 1. Satz ist NICHT nett! :)

Mit fällt Graus und Hund als Beratungsstelle ein!

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robinek 
Fragesteller
 02.12.2012, 08:29
@SBerater

Siehe meinen Kommentar an Franzl503, trifft auch hier zu! Danke

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robinek 
Fragesteller
 02.12.2012, 08:28

@Franzl503: Nobody is perfect! Auch viele Antworten sind, weil sie keine Ahnung von vielem haben, aber antworten müssen nicht immer das Gelbe vom Ei! Wie auch Antworten zu meiner Frage. Gott sei Dank habe ich geeignete Fachleute an der Hand die für mich arbeiten. Wir, Anwalt, Notar, Steuerberater, werden für diesen Fall ein für beide Seiten geeignetes Vertragswerk erstellen. Trotzdem danke für die Antwort

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