Steuerklassen - Frau fängt wieder an zu arbeiten?
Hallo zusammen,
meine Frau möchte nach 1 Jahr Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten.
Wir versuchen jetzt natürlich das meiste aus der Situation rauszuholen.
Ich verdiene 3000 EUR brutto monatlich. Meiner Frau liegen 2 Angebote vor wieder einzusteigen.
Entweder per Minijob oder per Teilzeit mit ca. 1200 EUR brutto. Vor der Schwangerschaft lag ihr Monatsbrutto bei 2000 EUR und somit war Steuerklasse IV/IV grade so am günstigsten für uns. Leider waren wir bzgl. Elterngeld zu spät dran und sind nicht gewechselt.
Jetzt würde ich in III wechseln, meine Frau in V.
Frage: Geht das während man Elterngeld bezieht oder erst wechseln wenn sie wieder berüfstätig ist?
2 Antworten
Ihr könnt nicht 'das meiste aus der Situation herausholen', da die Einkommensteuerlast am Ende immer gleich hoch ist. Die Steuerklasse bezieht sich nur auf die LOHNsteuer, die nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist.
Ihr könnt Euch nur entscheiden, ob Ihr
- unterjährig soviel wie möglich im Portemonnaie haben wollt, verbunden mit einer Nachzahlung oder
- unterjährig weniger im Portemonnaie haben wollt, verbunden mit einer geringeren Nachzahlung oder Erstattung (unwahrscheinlich wegen des Elterngelds) oder
- einen möglichst genauen Treffer landen wollt mit Steuerklassen IV/IV mit Faktor.
Mit der Ergänzung, dass die Kombination III/V nur im ersten und zweiten Jahr für "soviel wie möglich im Portemonnaie" sorgt, da das Finanzamt i.d.R. zusammen mit der Nachzahlung Vorauszahlungen verlangt.
Erstmal Danke für deine Antwort, die Information kann ich sicher gebrauchen. Leider beantwortet sie aber nicht meine Haupt-Frage.
Egal wie Ihr Euch entscheidet, im Folgejahr müßt Ihr eine EkSt-Erklärung einreichen.