Miete wurde seit 4 Monaten nicht bezahlt. Was tun?

2 Antworten

Schon das Auswechseln des Schlosses war rechtswidrig.

Sie hat ja sozusagen einem Vergleich (Zahlung, oder auszug) zugestimmt.

Das sollte reichen für eine Räumungsklage, aber an deren Sachen darf man sich nciht vergreifen. Es kann über einen Gerichtsvollzieher das Vermieterpfandrecht geltend gemacht werden udn der wird dann die Sachen öfffentlich versteigern.

Selbst Hand an die Sachen des Mieters zu legen, bedeutet sich ins Unrecht setzen.

Wenn die Mieterin mit einem Beratungshilfeschein zu mir käme, würde ich eine einstweilige Verfügung beantragen, weil das Schloßauswechseln mehr als unverhältnismäßig ist. Eine Strafanzeige wegen Eigenmacht/Nötigung, etc. würde ich ihr auch empfehlen. Mit dem "Zettel" kannst Du nichts anfangen, das ist kein vollstreckbarer Vergleich. Da hilft nur der Weg Mahnung/Fristsetzung/Räumungsklage/Titel/Auftrag an den Gerichtsvollzieher, leider. Die "Freuden" des Eigentümers/Vermieters. Aber ein paar Rechte hat ein Mieter auch schon. Auch wenn die oft überzogen werden, schon klar. Deswegen hat Justitia die Waage in der Hand