Mein Vermieter erstattet mir die Reparaturkosten nicht

2 Antworten

Der Vorschlag von @JFuchs mit dem Anwalt ist gut und sicher.

Wenn Du die Kosten sparen willst, dann kürzes es von der Miete. So muss er Dich verklagen und Du sparst es Dir, die Kosten vorzulegen für den Rechtstreit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Ich meine, dass du das Recht auf deiner Seite hast. Die umgehende Mängelbeseitigung halte ich objektiv für erforderlich. Die ausgefallene Heizung betrifft das Mietobjekt in ihrem Bestand. Du hast richtig gehandelt. Der Vermieter muss dir das Geld erstatten. Ich rate daher dringend, dich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Er weiß deine einschlägigen Anspruchsbestimmungen und wird deine Rechte wahren.