Hallo zusammen,
ich bin seit 2021 Vermieter eines Hauses.
Die Mieter haben mich im Laufe des letzten Jahres häufig kontaktiert, dass etwas repariert werden müsse. Ich habe auch immer umgehend einen Handwerksbetrieb bestellt und die Mängel beseitigt. Das war unter anderem ein Defekt in der Mechanik des elektrischen Rollos mit Reparaturkosten in Höhe von 1200,00 €, Dachdeckerkosten in Höhe von 1150,00 € um das Dach von der Gartenhütte zu sanieren, Kosten über die Störung der Heizungsanlage (360,00 €), Wartungskosten der Heizungsanlage (250,00 €) und on top noch Notdienst-Kosten für die Heizungsanlage (320,00 €). Auch genau in der Reihenfolge.
Ich denke, mit den Dachdeckerkosten hat der Mieter nichts zu tun, eben so wenig wie mit der Störung und der Wartung der Heizungsanlage. Aber was ist mit den Reparaturkosten für die Jalousie und dem Notdienst für die Heizung?
Im Mietvertrag steht, dass bei mehreren Kleinreparaturen der Mieter 8 % von der Netto-Kaltmiete, aber max. 500,00 € pro Kalenderjahr selbst bezahlen muss.
Der Notdienst war meines Erachtens selbst verschuldet!! Die Mieter trocknen und lagern sehr viel Wäsche im Heizungsraum. Die Heizung ist raumluftabhängig. Der Kessel/Brenner war massiv verschmutzt durch Flusen, die offensichtlich von der Wäsche angezogen wurden. Deswegen konnte der Kessel nicht richtig zünden wobei es eines Tages immer zu Verpuffungen kam. Die Geräusche der Verpuffungen machten dem Mieter Angst. Sie würden sofort das Haus verlassen aus Angst vor einer Explosion. Ich habe aus dem Grund mittwochs Abends eine Heizungsfirma sofort dorthin bestellt, die erstmal den Kessel freiräumen musste!
1) Wer trägt nun die Notdienst-Rechnung?
2) Kann ich bei den hier angegebenen Reparaturen vom Mieter die Obergrenze von 500,00 € Beteiligung auf der Nebenkostenabrechnung verlangen?
Über fachgerechte Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.