Mein Mann möchte, dass ich mich aus dem Grundbuch austragen lasse. Was sind die Folgen, wenn es zur Trennung kommt?

senior1  09.07.2023, 21:59

Weshalb hat dein Mann diesen Wunsch?

Catha 
Fragesteller
 09.07.2023, 22:04

Darauf möchte ich nicht eingehen.

Brido  10.07.2023, 08:48

Warum solltest Du ihm Deine Hälfte schenken?

Catha 
Fragesteller
 10.07.2023, 09:08

Das ist meine Sache. Ich will die Folgen wissen.

4 Antworten

Mein Mann möchte, dass ich mich aus dem Grundbuch austragen lasse.

Steuerrechtlich und nach bürgerlichem Recht handelt es sich hier um eine Schenkung deiner Haushälfte an deinen Mann, die dein Mann bei Überschreitung der Freibeträge entsprechend zu versteuern hat.

Was für Folgen kann die Austragung für mich haben, wenn meinem Mann etwas passiert oder wir uns trennen?

Das Haus fällt -sofern nicht durch Verfügung von Todes wegen anders geregelt- im Erbfall mindestens zu einem Viertel wieder dir zu (§ 1931 BGB). Auch hier fällt ggf. wieder Erbschaftssteuer an.

Zum Thema Scheidung können andere Leute hier mehr sagen, dazu enthalte ich mich an dieser Stelle.

Zum Thema Kredit: Alleine die Bank entscheidet, ob sie dich aus der Haftung entlässt. Wenn überhaupt, wird das nur zu (deutlich) ungünstigeren Konditionen möglich sein, eine mögliche euch besser stellende Zinsbindung ist dann vermutlich auch dahin.

Möglicherweise lässt dich die Bank aber auch gar nicht erst aus dem Vertrag - dann haftest du für einen Kredit, von dem du nicht profitierst. Die Bank kann sich bei Nichtzahlung der Raten jederzeit an dich wenden und das Geld fordern.

Catha

Deine forsche Art, auf berechtigte Fragen zu reagieren, könnte den Schluss zulassen, dass an Warnhinweisen überhaupt kein Interesse besteht.

Ganz gleich, ob du dein Eigentum aufgibst, die Ehe in die Brüche geht, du dir eine neue Bleibe suchen musst: Du haftest für die Forderungen der Darlehnsgeber weiterhin mit deinem gesamten restlichen Vermögen.

Zu den Gründen kann man nur spekulieren. Evt. Soll ein Kredit eingetragen werden, und die Frau will das nicht.

Wenn der Mann stirbt, kommt das Testament oder gesetzliche Erbfoge zum Tragen. 50% erbt die Ehefrau, 50% die Kinder. Wenn keine Kinder dann erbt die Ehefrau 100%.

Bei Scheidung bestehen keine Ansprüche mehr bzgl. der Immobilie.

Sinnfrei ist aber sich an der Finanzierung zu beteiligen.

Es ist extrem nachteilig für dich.