Austragung Eigentümer aus Grundbuch?

3 Antworten

Ohne Notar geht eine Eigentumsübertragung nur als Erbe. Er müsste dich also testamentarisch als Erben einsetzen und dann sterben.

Jede andere Eigentumsübertragung benötigt eine notarielle Urkunde, § 311b BGB.

Allerdings haben wir hier eine andere Konstellation:

Ihr müsst doch lediglich eure GbR aufbrechen, indem nicht ein Grundstücksteil übertragen wird, sondern ein Anteil an der GbR.

Das geht auch ohne Notar.

Und die Grunderwerbsteuer wird auch noch gespart, wenn er nicht 50% der Anteile an dich abtritt, sondern nur 44% - und die restlichen 6% an jemand anders, beispielsweise deine Mutter oder so.

0
@EnnoWarMal

In Abteilung I des Grundbuches stehen momentan beide als Eigentümer mit Eigentumsanteilen. Wie schaut der Eintrag in Abteilung I des Grundbuches dann anschliessend aus wenn die GBR aufgebrochen ist? Doch weiterhin genauso wie vorher?

0

Hallo,

Eintragungen im Grundbuch erfolgen grundsätzlich (Ausnahme z.B. bei Erbfolgen, da reicht Testament und Erbschein meist aus) nur aufgrund einer notarielle Urkunde. Das kann z.B. auch schon eine notarielle Trennungvereinbarung sein, aus welcher zweifelsfrei das neue Eigentum hervorgeht.

Gruss

Walter

Nur aufgrund einer notariellen Urkunde? Auch rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss des Vollstreckungsgerichts genügt.

0
@Franzl0503

Richtig. Alles umfassend aufzuzählen würde hier aber den Rahmen sprengen. Deshalb auch das "z.B" in meinem Beitrag. Ein Zuschlagsbeschluss dea Vollstreckungsgerichts ist aber auch ein amtliches Dokument, das zweifelsfrei das Eigentum bestätigt. Einzelheiten, was sonst noch gültig ist, steht in der Grundbuchordnung bzw. BGB zum Nachlesen.

0